Nutzungsbedingungen für die Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg
Die Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg kann von externen Feuerwehren unter der Voraussetzung genutzt werden, dass die folgenden Nutzungsbedingungen akzeptiert werden:
Nutzung der Brandübungsanlage
• Die Brandübungsanlage wird für festgelegte Brandbekämpfungstrainings (BK-Training) genutzt.
• Ein Training dauert etwa drei Stunden.
• Pro Training können mindestens sechs und höchstens zehn Personen teilnehmen.
Anmeldung und Abrechnung
• Die Anmeldung zu einem Brandbekämpfungstraining ist verbindlich. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung
• Die Termine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
• Pro Training muss eine verantwortliche Ansprechperson benannt werden, die vor Ort anwesend ist.
Gebühren und Stornierung
• Die Teilnahmegebühr beträgt 53 € pro Person.
• Stornierungsregelungen:
‣ Wenn ein Brandbekämpfungstraining weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt wird, fällt eine Stornierungspauschale von 170 € an.
‣ Bei Absagen, die mehr als 24 Stunden vor Beginn erfolgen, beträgt die Stornierungspauschale 70 €.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Alle Teilnehmenden müssen folgende PSA mitbringen:
‣ Feuerwehrhelm
‣ Flammschutzhaube
‣ Einsatzkleidung
‣ Feuerwehrhandschuhe
‣ Atemschutzmaske
‣ Atemschutzgerät
‣ Feuerwehrstiefel
• Die PSA muss den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Die Atemschutztechnik muss von einer Atemschutzwerkstatt geprüft sein.
• Die Feuerwehr Nürnberg überprüft die PSA nicht.
• Wichtiger Hinweis:
Wenn die PSA eines der Teilnehmenden den genannten Anforderungen nicht entspricht, wird die Person vom Training ausgeschlossen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr trotzdem fällig.
Ausrüstungsleihgaben und Zusatzkosten
Wenn Ausrüstungsgegenstände von der Feuerwehr Nürnberg bereitgestellt werden, fallen folgende Kosten an:
• Komplettes Atemschutzgerät (Pressluftatmer, Atemschutzmaske und Pressluftflasche): 96 €
• Pressluftatmer: 63 €
• Atemschutzmaske: 23 €
• Pressluftflasche: 10 €
• Füllung einer mitgebrachten Pressluftflasche: 10 €
Die Abrechnung erfolgt gemäß der gültigen Satzung der Feuerwehr Nürnberg.
Voraussetzungen für die Teilnahme
• Alle Teilnehmenden müssen die Anforderungen aus der FwDV 7, Punkt 3 „Anforderungen an Atemschutzgeräteträger“ sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen.
Diese bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift.
‣ Bart oder Koteletten im Bereich des Dichtrahmens der Atemschutzmaske sind nicht zulässig.
‣ Es muss eine gültige Eignungsuntersuchung für den schweren Atemschutz vorgelegt werden. Diese wird von den Ausbildenden vor Ort vor Beginn des Trainings überprüft.
‣ Seit der letzten Eignungsuntersuchung dürfen keine schwerwiegenden Krankheiten aufgetreten sein, die einer Teilnahme widersprechen.
‣ Beim Teilnehmenden darf in den letzten 7 Tagen keinen Infekt bestanden haben.
‣ Der Teilnehmende hat in den letzten 5 Tagen keine Antibiotika eingenommen.
‣ Eine Teilnahme am Training unter dem Einfluss von Medikamenten (Fahrtüchtigkeit eingeschränkt!) oder sonstigen berauschenden Mitteln wie Drogen und Alkohol ist untersagt!
• Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Teilnahme am Training nicht möglich. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr trotzdem fällig.
Haftungsausschluss
• Gegenüber der Stadt Nürnberg:
Die Nutzung der Brandübungsanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Nutzende stellt die Stadt Nürnberg von Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich Mitarbeitender und Feuerwehrdienstleistender des Nutzenden) im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlage geltend machen könnten.
• Gegenüber dem Freistaat Bayern:
Es können keine Haftungsansprüche gegen den Freistaat Bayern geltend gemacht werden, die durch die Nutzung der Brandübungsanlage entstehen.