Aufnahme
Anmeldeschluss
Das aktuelle Datum für den Anmeldeschluss finden Sie unter "Termine".
Gerne können Sie dafür unser Online-Anmeldeformular verwenden.
Grundsätzliche Aufnahmevoraussetzungen
Schulen des Zweiten Bildungswegs sind für Menschen ab 18 Jahren eingerichtet, die bereits Erfahrungen im Berufsleben erworben haben. Sie können ein Kolleg besuchen, wenn Sie
- eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder
- mindestens 2 Jahre berufstätig waren (mindestens 20 Wochenstunden)
Auf die Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden auch
- Zivildienst / Wehrdienst / Soziales Jahr / Entwicklungshilfe
- Erziehungszeiten
- Arbeitslosigkeit (bis zu einem Jahr)
Die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungsbedürftigen oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung werden auf die Berufstätigkeit voll angerechnet.
Zeiten einer durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesenen Arbeitslosigkeit werden bis zu insgesamt einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet.