Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Im Gesetz Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) steht, dass der Schulweg für beeinträchtigte Schüler kostenfrei ist.
Die Kosten für den Weg in die Schule (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, usw.) zahlt die Stadt Nürnberg - Amt für Allgemeinbildende Schulen für die Schüler mit Behinderungen. Hierfür muss man einen Schwerbehindertenausweis oder ein Ärztliches Attest vorlegen.
Schülerbeförderung
Beratung und Unterstützung bei Fragen der Finanzierung und Beantragung der Schülerbeförderung
Schülerbeförderung Stadt Nürnberg - Amt für Allgemeinbildende Schulen
Muggenhofer Straße 136
7. Stock/ Zi. 705 -708
90429 Nürnberg
Telefon 0911 - 231 11400
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Öffnungszeiten:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.