Ein Junge mit DownSyndrom spielt Gitarre für seine Mitschüler und Lehrer

Inklusion an Schulen

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Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Im Gesetz Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) steht, dass der Schulweg für beeinträchtigte Schüler kostenfrei ist.
Die Kosten für den Weg in die Schule (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, usw.) zahlt die Stadt Nürnberg - Amt für Allgemeinbildende Schulen für die Schüler mit Behinderungen. Hierfür muss man einen Schwerbehindertenausweis oder ein Ärztliches Attest vorlegen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/schulen_in_nuernberg/befoerderung.html>

Schülerbeförderung

Beratung und Unterstützung bei Fragen der Finanzierung und Beantragung der Schülerbeförderung

Schülerbeförderung Stadt Nürnberg - Amt für Allgemeinbildende Schulen

Muggenhofer Straße 1367. Stock/ Zi. 705 -70890429 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.031072249134777&destination_lat=49.46147733710841&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Muggenhofer+Stra%C3%9Fe+136>
0911 - 231 11400<tel:091123111400>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=31814>
Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.