Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Im Gesetz Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) steht, dass der Schulweg für beeinträchtigte Schüler kostenfrei ist.
Die Kosten für den Weg in die Schule (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, usw.) zahlt die Stadt Nürnberg - Amt für Allgemeinbildende Schulen für die Schüler mit Behinderungen. Hierfür muss man einen Schwerbehindertenausweis oder ein Ärztliches Attest vorlegen.

Schülerbeförderung

Beratung und Unterstützung bei Fragen der Finanzierung und Beantragung der Schülerbeförderung

Schülerbeförderung Stadt Nürnberg - Amt für Allgemeinbildende Schulen

Muggenhofer Straße 136

7. Stock/ Zi. 705 -708

90429 Nürnberg

Telefon 0911 - 231 11400

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Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.


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