Schülerbeförderung
Im Gesetz Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) steht, dass der Schulweg für beeinträchtigte Schüler kostenfrei ist.
Die Kosten für den Weg in die Schule (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, usw.) zahlt die Stadt Nürnberg - Amt für Allgemeinbildende Schulen für die Schüler mit Behinderungen. Hierfür muss man einen Schwerbehindertenausweis oder ein Ärztliches Attest vorlegen.