Mehr Sondernutzungen in der Innenstadt

Kreative Ladendekorationen und Kundenaktionen im öffentlichen Raum sollen zur Attraktivität der Innenstadt beitragen. Deshalb wurden die Regelungen völlig überarbeitet. Diese schaffen neue Möglichkeiten für Gastronomen und Händler.
Sondernutzungsrichtlinie
Hier ein Kundenstopper, dort ein Warenständer – vor der Corona-Pandemie ging es auf den Gehwegen in der Altstadt teilweise chaotisch zu. Seit 2020 gilt deshalb die „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Innenstadt“, kurz: Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt. 2024 erfolgte die Neufassung mit neuen Möglichkeiten.
Das ist neu:
- Eingangszonen: Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen können ihren Eingangsbereich ohne Erlaubnis und ohne Gebühren mit einem kleinen Teppich und flankiert von Pflanzen oder Beleuchtung hervorheben.
- Aktionszonen: Einzelhändler und Dienstleister können vor ihrem Laden Aktionen durchführen. Hierzu ist eine Erlaubnis notwendig und es fallen Gebühren an.
- Nutzungszonen: In Teilen der Altstadt können sich Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen zu gemeinsamen Aktionen oder Warenauslagen zusammenschließen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung mit der Stadt über die Nutzung des öffentlichen Raumes zu treffen.
- Weitere Änderungen bieten mehr Sichtbarkeit für versteckt liegende Läden und erlauben es Gastronomen, mit Kreidetafeln auf ihre Tagesgerichte hinzuweisen, ohne dafür eine Erlaubnis einholen oder Gebühren zahlen zu müssen.
Sondernutzungsgebühren
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. September 2024, beschlossen, dass ab Mittwoch, 1. Januar 2025, die Zuschläge zu den Sondernutzungsgebühren in der Innenstadt reduziert werden. Durch diese Maßnahme entlastet die Stadt Nürnberg in der Innenstadt ansässige Gastronomiebetriebe deutlich. Ebenso profitieren Imbissbudenbetreiber sowie Händlerinnen und Händler von den neuen Regelungen.
Das ist neu:
- Pflanzgefäße wie Baumkübel, Blumentröge oder Pflanzbeete zur Verschönerung des Erscheinungsbilds der Innenstadt dürfen künftig gebührenfrei aufgestellt werden. Eine einmalige Erlaubnis zur Aufstellung ist jedoch nach wie vor erforderlich, um Sicherheitsaspekte bezüglich der Durchfahrt z.B. von Feuerwehr prüfen zu können.
- Reduktion der Zuschläge für die Sondernutzungsgebühren
Beratung durch das Liegenschaftsamt
Das Team des Liegenschaftsamtes sieht sich als Dienstleister und berät Unternehmen bei der Umsetzung der Projekte.