Dienstbarkeiten
Mit am Grundstück einzutragenden Dienstbarkeiten werden Geh- und Fahrtrechte, Abstandsflächen, U-Bahn-Bau und Betriebsberechtigungen, Baubeschränkungen, Leitungsrechte, Über- oder Unterbaurechte etc. zugunsten privater Dritter oder zugunsten der Stadt Nürnberg gesichert. Diese Rechte werden in der Abteilung Immobilienmanagement verwaltet.
Stellplatz- und Kinderspielplatzsicherungen durch Dienstbarkeiten bei Bauvorhaben auf einem Drittgrundstück des Bauherrn werden in der Abteilung Immobilienverwaltung bearbeitet.