Einfach online machen

Einfach Online Machen

Die meisten Anliegen können Sie bequem per Online-Formular und ohne Unterschrift erledigen. Wir bieten Ihnen jedoch auch die Möglichkeit, Ihre Anträge per Post zu
senden oder im Dienstleistungsbüro abzugeben.

Für Straßenmusik/-kunst ist es derzeit noch erforderlich, die Genehmigung im Dienstleistungsbüro abzuholen und die Gebühren in bar zu bezahlen.


Sondernutzungen

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Dafür fallen Gebühren an.
Bitte beachten Sie, dass Sondernutzungen mindestens 4 Wochen vorher beantragt werden müssen.

Diese Anträge können zeit- und kostensparend online ausgefüllt und abgeschickt werden.


Veranstaltungen

Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum benötigen Sie eine Genehmigung.
Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen mindestens 2 Monate vorher beantragt werden müssen.

Bitte füllen Sie das pdf-Formular aus und senden Sie es per Post an die aufgedruckte Adresse. Denken Sie auch an die ggf. nötigen Anlagen.


Straßenmusik / Straßenkunst

Straßenmusiker und Straßenkünstler erhalten grundsätzlich sofort eine Genehmigung, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Es werden allerdings täglich nur maximal fünf Genehmigungen für Straßenmusik an Einzelmusiker bzw. Musikergruppen (höchstens fünf Personen) und fünf Genehmigungen für Straßenkünstler erteilt.

Die Genehmigungen müssen persönlich im Liegenschaftsamt abgeholt und bar bezahlt werden.


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