Trittstufen / Lichtschächte

Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen (z. B. Bodenhülsen) sowie Treppenanlagen in bzw. auf öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtige Sondernutzungen.

Der Antrag ist grundsätzlich vom Bauherrn oder Gebäudeeigentümer zu stellen. Als Ausgleich ist eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten. Diese jährliche Gebühr kann mit dem 25-fachen Betrag kapitalisiert werden.

Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 75 00

Telefax 0911 / 231 - 75 01

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