Trittstufen / Lichtschächte
Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen (z. B. Bodenhülsen) sowie Treppenanlagen in bzw. auf öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtige Sondernutzungen.
Der Antrag ist grundsätzlich vom Bauherrn oder Gebäudeeigentümer zu stellen. Als Ausgleich ist eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten. Diese jährliche Gebühr kann mit dem 25-fachen Betrag kapitalisiert werden.
Kontakt:
Liegenschaftsamt
Abteilung Sondernutzungen
Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 75 00
Telefax 0911 / 231 - 75 01
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