Veranstaltungen / Straßenmusik
Veranstaltungen können genehmigt werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- die Fläche ist für die Veranstaltung geeignet
- es besteht ein öffentliches Interesse an der Veranstaltung
- Hauptverkehrsstraßen und öffentlicher Nahverkehr werden nicht beeinträchtigt
- durch die Veranstaltung oder die Häufung von Veranstaltungen darf das Stadtbild nicht leiden
Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.
Genehmigungen werden für folgende und ähnliche Veranstaltungsarten benötigt:
- Stadtteilfeste, Bürgerfeste und Gemeindefeste
- Rahmenprogramm bei Sport- und Rennveranstaltungen
- Open-Air-Konzerte, Filmaufführungen, öffentliche TV-Übertragungen wie „Public Viewing“
- Ballonstarts, Start und Ziel von Vergnügungsfahrten
- Freiluftgottesdienste
- Umzüge (z.B. Laternenumzüge) in Grünanlagen
- Adventsmärkte
Für private Veranstaltungen erteilt die Stadt Nürnberg im öffentlichen Raum grundsätzlich keine Genehmigungen.
Kontakt:
Liegenschaftsamt
Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Hotline
Telefon 09 11 / 2 31-75 00 oder Ansprechpartner
Telefax 09 11 / 2 31-75 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 - 12:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung