Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

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Infostände

Zur Information über politische, kulturelle oder gemeinnützige Institutionen wird eine Erlaubnis erteilt, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. In den Fußgängerzonen ist dies nur an bestimmten festgelegten Plätzen möglich.

Die Flächengröße ist auf 9 qm beschränkt.

Durch die genehmigte Sondernutzung darf es zu keiner Verschmutzung der öffentlichen Fläche kommen.