Infostände

Zur Information über politische, kulturelle oder gemeinnützige Institutionen wird eine Erlaubnis erteilt, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. In den Fußgängerzonen ist dies nur an bestimmten festgelegten Plätzen möglich.

Die Flächengröße ist auf 9 qm beschränkt.

Durch die genehmigte Sondernutzung darf es zu keiner Verschmutzung der öffentlichen Fläche kommen.

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Bei Anträgen für befristete Sondernutzungen (z.B. Infostände, Promotionaktionen etc.) und für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist eine rechtzeitige Antragstellung nötig.

Befristete Sondernutzungen sollten mindestens 4 Wochen und Veranstaltungen mindestens 2 Monate vorher beantragt werden, da hier weitere Behörden beteiligt werden müssen.

Eine Bearbeitung zu kurzfristig eingereichter Anträge ist aufgrund hoher Antragszahlen bzw. großem Bearbeitungsaufwand nicht möglich.

Für eine zügige Bearbeitung ist es weiterhin nötig, dass eingereichte Anträge alle benötigten Angaben wie Antragsteller, Datum und Größe bzw. Konzeptbeschreibung der geplanten Nutzung sowie den Anlass enthalten.

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