Stadtteilkirchweihen

Termine 2025


Veranstaltung und Organisation

Aufgrund des Vertrags vom 12.12.2012 zwischen der Stadt Nürnberg und dem Süddeutschen Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V. (SSV) organisiert und veranstaltet dieser die folgenden Stadtteil-Kirchweihen auf städtischen Flächen: Schweinau, Laufamholz, Nordostbahnhof, Eibach, St. Johannis, Kleinreuth h.d.V., Gartenstadt, Buch, Langwasser, Wöhrd und St. Leonhard.

Unabhängig von dem Vertrag laufen auf städtischen Flächen weitere 9 Kirchweihen, die in bewährter Weise durch die Bürgerämter Nord, Ost und Süd organisiert werden. Weitere Kirchweihen werden von lokalen Veranstaltern bzw. Vereinigungen selbst durchgeführt. Für diese hat das Liegenschaftsamt einen Handlungsleitfaden erstellt.


Bewerbungsschluss


Kichweihbaum

Der Bewerbungsschluss für die städtischen Kirchweih-Veranstaltungen ist der 06. Oktober des Vorjahres.

Bewerbungen hierfür sind mit Lichtbild und Daten des Geschäftes für jede Kirchweih einzeln einzureichen bei:

Süddeutscher Verband Reisender Schausteller
und Handelsleute e.V. – Sitz Nürnberg

Bayernstraße 100

90471 Nürnberg

Telefon 09 11 / 46 86 00

Telefax 09 11 / 46 57 67

Allgemeine Hinweise

Der Kirchweihbetrieb ist erlaubt an Freitagen, Samstagen und Montagen von 10:30 Uhr bis 23:30 Uhr, an allen anderen Tagen von 10:30 Uhr bis 23:00 Uhr. Dies gilt auch für Bierzelte und Barbetriebe in Bierzelten. Bierzeltmusik ist 30 Minuten vor Betriebsschluss einzustellen.
Eine Verlängerung der Öffnungszeiten (Sperrzeitverkürzung) kann nur bei berechtigtem Interesse und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Nachbarschaft genehmigt werden. Anträge sind formlos an das Ordnungsamt zu stellen.

Für den Verkauf alkoholischer Getränke wird eine Gestattung des Ordnungsamtes benötigt.

Kirchweihumzüge und Baumeinholungen sind beim Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) zu beantragen.


Ansprechpartner für Kirchweihveranstaltungen auf städtischen Flächen:

Sofern Kirchweihen auf städtischen Flächen durch private Veranstalter durchgeführt werden, sollte ein detaillierter Antrag mindestens 2 Monate vor Kirchweihbeginn eingereicht werden.

Der Antrag sollte alle benötigten Angaben enthalten:

  • Lageplan und/oder maßstabsgerechte Skizzen vom Veranstaltungsaufbau (Planunterlagen sind beim Dienstleistungszentraum Bau zu erhalten)
  • Veranstaltungszeiten
  • Auf- und Abbauzeiten
  • Auflistung der teilnehmenden Schaustellergeschäfte mit Größenangaben

Für Kirchweihen in den Bereichen der Bürgerämter sind Bewerbungen und Anfragen direkt dort einzureichen.

Liegenschaftsamt

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-83 51

Telefax 09 11 / 2 31-75 01

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