Sondernutzungen
Wahlplakatierung anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025:
Parteien, die zur Wahl zugelassen sind, dürfen ab Samstag, den 11.01.2025 an bis zu 500 Standorten im Stadtgebiet gebührenfrei Wahlplakate aufstellen. An jedem Standort ist ein Aufkleber gut sichtbar anzubringen.
Anträge können über das Online-Formular oder formlos (z.B. per E-Mail) beim Liegenschaftsamt gestellt werden. Die Aufkleber erhalten Sie dann zusammen mit der Genehmigung.
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Grundsätzlich müssen für die Genehmigung Gebühren nach der Sondernutzungssatzung erhoben werden. Diese sind im Sondernutzungsgebührenverzeichnis aufgelistet.
Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.
Antragstellung im Bereich der Bürgerämter
Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf
Unerlaubte Sondernutzungen
Bestimmte Nutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen sind nicht genehmigungsfähig. Wenn Sie diese Sondernutzungen trotzdem ohne Genehmigung ausüben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Liegenschaftsamt
Abteilung Sondernutzungen und Veranstaltungen
Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Hotline
Telefon 09 11 / 2 31 - 75 00
Telefax 09 11 / 2 31 - 75 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung