Baustelleneinrichtungen

Genehmigung für Baustelleneinrichtungen

Zuständig für die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen mit Aufstellen von Baugerüsten, -zäunen, -hütten, Aufzügen, Kränen etc., Lagerung von Baustoffen sowie Aufgrabung der öffentlichen Flächen u. ä. und das Aufstellen von Schutt-Containern ist der Servicebetrieb Öffentlicher Raum.

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