Veranstaltungen

Wenn Ihre Veranstaltung (z.B. Straßenfest, Festzug oder Umzug, Fahrzeugrennen, Lauf- oder Radsportveranstaltung) auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stattfinden soll und der normale Gebrauch der Straße eingeschränkt wird, benötigen Sie eine Erlaubnis vom Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR):

Für Veranstaltungen, die auf Privatgrund im Freien stattfinden, wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt:

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche (Verkehrs-, Grün- oder Wasserfläche) durchführen möchten, brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis des Liegenschaftsamts.

Veranstaltung auf öffentlichen Gehwegen, Plätzen, Grün- und Wasserflächen

Wann muss ich den Antrag stellen?

Ein detaillierter Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Auch für die eigene Planungssicherheit sollte bedacht werden: je früher ein Antrag vorliegt, desto eher ist auch das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.

Zu kurzfristig eingereichte Anträge müssen wegen der zu knappen Bearbeitungszeit abgelehnt werden.

Wie stelle ich den Antrag?

Bitte füllen Sie zunächst das PDF-Formular "Antrag für Veranstaltungen" aus.
Auf Seite 2 des Formulars ist jeweils vermerkt, wann eine entsprechende Anlage einzureichen ist. Wenn im jeweiligen Kästchen nichts angekreuzt ist, kann auf die Anlage verzichtet werden.

Speichern Sie bitte die PDF-Formulare ab, klicken dann auf den Upload-Assistenten und hängen die ausgefüllten Formulare an.

Der Antrag für Veranstaltungen ist in jedem Fall auszufüllen. Bitte geben Sie für Rückfragen eine Telefonnummer und/oder eine E-Mailadresse an. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Welche Unterlagen oder Angaben werden sonst noch benötigt?

- Detaillierter Lageplan und/oder maßstabsgerechte Skizze, mit Darstellung sämtlicher
Aufbauten inkl. Legende/Erläuterung, an welcher Stelle welche Aufbauten stehen
- Veranstaltungszeiten
- Auf- und Abbauzeiten
- eine ungefähre Beschreibung über Art und Ablauf der Veranstaltung

Der Lageplan des Veranstaltungsortes ist zur Antragsstellung zwingend notwendig.
Zum Erstellen des Lageplan können Websites wie bspw. das Geo-Portal genutzt werden.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren weiter?

Das Liegenschaftsamt prüft, welche Behörden für das weitere Verfahren beteiligt werden müssen. Die entsprechenden Dienststellen erhalten die Antragsunterlagen und prüfen in eigener Zuständigkeit die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung.

Bei Bedarf - insbesondere bei neuen oder größeren Veranstaltungen – werden bereits während oder auch schon vor Beginn des Genehmigungsverfahrens Ortsbesichtigungen oder Behördenrunden veranlasst, zu denen auch der Veranstalter hinzugezogen wird.

Nach Bearbeitung durch die beteiligten Behörden bekommt das Liegenschaftsamt deren Stellungnahmen und teilt mit, ob bzw. unter welchen Auflagen die Veranstaltung genehmigt werden kann. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Sondernutzungserlaubnisbescheid / Mietvertrag für die Flächennutzung, der alle Auflagen sowie die Gebührenfestsetzung enthält.

Falls es nach Art und Umfang der Veranstaltung erforderlich ist, werden weitere behördliche Genehmigungen erteilt, wie z.B. eine Anzeige für eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung oder eine Marktfestsetzung vom Ordnungsamt.

Was ist noch zu veranlassen?

Evtl. müssen Sie noch folgende Anträge stellen:

- Gestattung für Alkoholausschank beim Ordnungsamt
- Zufahrts- oder Parkgenehmigungen für nicht dem Verkehr freigegebene Bereiche
beim Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR)
- Aufstellen von Halteverbotsschildern im Umfeld der Veranstaltung bei SÖR
- Einleitung von Abwasser in die Kanalisation beim Amt für Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
- Falls angefordert, Abfallkonzept einreichen beim Amt für Abfallwirtschaft
- Fliegende Bauten (z.B. Zelte, Bühnen) müssen ab einer bestimmten Größe von der
Bauordnungsbehörde abgenommen werden

Die einzelnen Punkte dienen als Vorabinformationen und werden auch in den Auflagen der Genehmigung enthalten sein.

Abgesehen davon müssen eigenverantwortlich weitere allgemein gültige Rechtsvorschriften beachtet werden, über die beim Ordnungsamt nähere Informationen eingeholt werden können: Lebensmittelvorschriften, Gewerberecht (Reisegewerbekarte etc.).

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