Dauerhafte Sondernutzungen

Langfristige/Dauerhafte Sondernutzungen können nur genehmigt werden, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Durch die Sondernutzung darf die öffentliche Reinlichkeit und die Feuersicherheit nicht gefährdet werden.

Zusammen mit dem Antrag, ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab z. B. 1:100 oder 1:1000) einzureichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Prüfung des Antrages nur nach Einreichung vollständiger und aussagekräftiger Unterlagen erfolgen kann.

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