Pflanztröge / Fahrradständer
Baumkübel, Topfpflanzen, Blumentröge, Fahrradständer etc. werden genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. Im Bereich des Fahrverkehrs sind derartige Nutzungen nicht möglich.
In der Innenstadt werden Fahrradständer nicht genehmigt.
Kontakt:
Liegenschaftsamt
Abteilung Sondernutzungen
Hallplatz 2
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 75 00
Telefax 0911 / 231 - 75 01
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht