Verkaufs- und Imbissstände

Innenstadt

In den Zonen 1 und 2 werden dauerhaft keine neuen Verkaufs – und Imbissstände zugelassen. Für Veranstaltungen und Sonderaktionen (siehe Aktionszonen) oder anlässlich eines Geschäfts- oder Ladenumbaus können Verkaufsstände für eine begrenzte Zeit genehmigt werden.

Restliches Stadtgebiet

Außerhalb der Nürnberger Altstadt können in Ausnahmefällen noch Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand geprüft werden. Bitte beachten Sie aber auch hier, dass bereits eine große Zahl von Standorten auf Grund von Anträgen bereits früher geprüft wurde. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in sicherheitstechnischer Hinsicht, aber auch aus Gründen der Stadtgestaltung wurden bereits folgende Standorte negativ beurteilt:

  • den Bereich um das Einkaufszentrum Langwasser.
  • Bereich des Volksparkes Dutzendteich.
  • um Verkehrsknotenpunkte wie Röthenbach, Gustav-Adolf-Straße und Maximilianstraße.

Sofern Sie an anderen Standorten die Möglichkeit für Verkaufsstände prüfen lassen möchten, werden dafür folgende Unterlagen benötigt:

  • Angabe der genauen Bemaßung und die Art der Gestaltung (idealerweise anhand von Prospekt-/Fotomaterial).
  • Art der Strom- und Wasserversorgung.
  • Konzept über die Abwasserentsorgung.
  • Nachweis einer Personaltoilette und
  • genaue Angabe des geplanten Aufstellortes wiederum idealerweise anhand von Fotomaterial).

Weitere Unterlagen werden im Einzelfall nachgefordert.


Kontakt:

Liegenschaftsamt

Abteilung Sondernutzungen

Hallplatz 2

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 75 00

Telefax 0911 / 231 - 75 01

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