Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

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Zirkusse

Großzirkusunternehmen

Traditionell gastieren jährlich auf dem Volksfestplatz zwei Großzirkusunternehmen. In der Regel finden die Gastspiele jeweils im Oktober und über die Wintersaison (Dezember / Januar) statt.

Bei der Auswahl der zu berücksichtigenden Zirkusunternehmen werden als Kriterien vor allem Qualität, Größe und Bekanntheitsgrad der Unternehmen sowie Erfahrungen aus früheren Gastspielen und Erkenntnisse aus der (Fach-) Presse herangezogen.
Insbesondere wird bei dem Gastspiel in der Wintersaison (Dezember / Januar) verstärkt darauf geachtet, dass das ausgewählte Unternehmen möglichst keine Tiere im Programm hat.

Bewerbungsschluss ist der August des jeweiligen Vorjahres.
Über die endgültige Vergabe der Gastspielzeiten wird erst Ende des Jahres nach Bewerbungsschluss entschieden.

Mittel- und Kleinzirkusse sowie Puppentheaterveranstalter

Mittel- und Kleinzirkusse sowie Puppentheaterveranstalter können für den Volksfestplatz aus den oben genannten Gründen nicht berücksichtigt werden. Diesen können - je nach Verfügbarkeit - die Kirchweihplätze in den Stadtteilen Buch und Mögeldorf zur Verfügung gestellt bzw. vermietet werden. (bitte beachten: Wintersperre von November – März für Gastspiele mit Tieren). Die Kirchweihplätze werden jedoch pro Jahr nur einmal für ein Gastspiel zur Verfügung gestellt.

Zudem weisen wir darauf hin, dass der Kirchweihplatz in Buch in der Einflugschneise des Nürnberger Flughafens liegt. Daher ist bei Zusage eines möglichen Gastspiels für alle Aufbauten über 7,50 m eine luftrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Luftamt Nordbayern einzuholen. Ohne rechtzeitige Vorlage einer solchen kann kein Vertrag geschlossen werden und die Fläche wird wieder freigegeben.

Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Anfragen ist eine aussagekräftige Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss am 31.08. des jeweiligen Vorjahres einzureichen.

Weitere öffentliche Grünanlagen und Verkehrsflächen werden im Stadtgebiet grundsätzlich nicht für Zirkusgastspiele zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d Tierschutzgesetz (TierSchG),
  • Kopie des aktuellen Tierbestandsbuches
  • Reisegewerbekarte
  • sonstige Angaben mit Platzbedarf (Zeltgröße und Anzahl der Begleitfahrzeuge, Referenzen, Bewerbungsmappe / Homepage
  • Betriebsnummer

Kontakt:

Liegenschaftsamt

Hallplatz 290402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Hallplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

Zirkusse

09 11 / 2 31 - 83 50<tel:09112318350>09 11 / 2 31 - 1 14 92<tel:091123111492>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>

Puppentheater

09 11 / 2 31 - 85 73<tel:09112318573>09 11 / 2 31 - 26 61<tel:09112312661>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>

Großveranstaltungen in der Altstadt

09 11 / 2 31-24 35<tel:09112312435>09 11 / 2 31-26 61<tel:09112312661>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>

Großveranstaltungen im Areal Dutzendteich / Volksfestplatz / Kongresshalle / Stadion / Messe

09 11 / 2 31-83 50<tel:09112318350>09 11 / 2 31-26 61<tel:09112312661>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>

Sonstige Veranstaltungen

09 11 / 2 31-85 73 (nördliches Stadtgebiet) und 09 11 / 2 31-83 52 (südliches Stadtgebiet) <tel:0911231857309112318352>09 11 / 2 31-26 61<tel:09112312661>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>