Förderung ehrenamtlicher Hospizarbeit
Die Begleitung und Betreuung sterbender Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Daher unterstützt die Stadt Nürnberg Hospizarbeit mit einer freiwilligen Förderung.
Förderfähig sind geleistete Stunden der ehrenamtlichen Helfer in der Hospizarbeit.
Für die Koordination des Hospiz- und Palliativversorgungsnetzes (HPVN) in Nürnberg kann zudem eine kommunale Förderung beantragt werden, die die Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 39d Abs. 3 SGB V durch die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen ergänzt.
Zuwendungsempfänger der Förderungen
können gemeinnützig tätige Hospizvereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Organisationen sowie gemeinnützige Stiftungen sein.
Der Abgabetermin für Anträge ist der 31.03. des jeweiligen Jahres.
Neuanträge können frühestens im Folgejahr berücksichtigt werden.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch Bescheid.
Mit dem Bescheid des Freistaates können die städtischen Fördermittel formlos beim Seniorenamt abgerufen werden.
Verwendungsnachweise und Sachberichte werden bis zum 01. Juni des Folgejahres ebenfalls bei der Bayerischen Stiftung Hospiz und dem Seniorenamt eingereicht.
Durch Auflagen und Bedingungen im Bewilligungsbescheid wird die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sichergestellt.
Nicht der Zweckbestimmung entsprechend verwendete Fördermittel sind zurückzuzahlen. Für die Rücknahme und den Widerruf der Bewilligungsbescheide sowie die Rückforderung der Fördermittel gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Nitzsche
Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg - Seniorenamt
Telefon 09 11 / 2 31-66 55
Informieren Sie sich über weitere Fördermöglichkeiten auch unter:
Bayerische Stiftung Hospiz
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Telefon 09 21 / 6 05 33 50