Neue Leitlinien zu Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen
Leitlinien zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie – Jugendamt und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) haben 2022 als erste Großstadt verbindliche Leitlinien zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen formuliert. Diese konkretisieren und erläutern die Anforderungen der DIN 18034 an Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen hinsichtlich der Themen Qualität und Inklusion für die Stadt Nürnberg mit Hilfe von Leitideen, Skizzen und Fallbeispielen. Sie dienen der Veranschaulichung, wie Anforderungen hinsichtlich Qualität und Inklusion auf Spielflächen normgerecht umgesetzt werden können.
Diese Leitlinien wurden im Sommer 2024 aktualisiert und erweitert. Zahlreiche Erfahrungen aus den bisher umgesetzten Spielflächen sind hier eingeflossen.
Hier können Sie den Leitfaden zur Umsetzung der DIN 18034 / Qualität und Inklusion auf Spielflächen für 20,00 Euro zum Download erwerben. Sie erhalten den Leitfaden und eine Rechnung nach erfolgter Bezahlung.
Besitzerinnen und Besitzer der Leitlinien-Ausgabe 2022 erhalten auf Anfrage die Neuauflage 2024 als kostenfreien Download (Kontaktformular siehe unten).
Das Jugendamt bietet auch Online-Termine für eine Einführung zu den Leitlinien an.
Zum Formular für den Download<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/520_j/520_j_d_kaufen_leitfaden_spielplatz/index>
Inklusive Spielplatztour – Startschuss zum neuen Standard
In unserer "Inklusiven Spielplatztour" laden wir Sie herzlich ein, inklusive Lösungen auf unseren Spielflächen auszuprobieren – eine neue Broschüre dient als Leitfaden beim Erkunden. Hier werden ausgewählte Spielplätze ausführlich vorgestellt, inklusive Standort und Anreisemöglichkeit mit dem ÖPNV.
Qualität und Inklusion wird überprüfbar - Umsetzung und Beispiele
Ziel der Stadt Nürnberg ist es, durch die Anwendung der Leitlinien "miteinander spielen" bei Neuanlagen oder Überplanungen von Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen, eine gesicherte Qualität und Ansprüche an die inklusive Nutzbarkeit flächig umzusetzen. Es wurde daher beschlossen, dass künftig in der Qualität mindestens die Note 3, in der Inklusion mindestens die Stufe 1 zu erreichen ist. Dabei gilt: nicht mehr „Integration“, sondern „Inklusion“.
Es ist möglich den Spielplatz barrierefrei zu betreten, die Spielstation und das Spielgerät barrierefrei zu erreichen. Eingang 1 ist schwellenfrei und in ausreichender Breite ausgeführt. Eingang 2 ist durch Stufen nicht barrierefrei zugänglich. Durch Eingang 1 ist jedoch die Zugänglichkeit für alle gewährleistet.
B
2-Sinne-Prinzip
Es ist möglich den Zugang des Spielplatzes mit zwei übersteuerten Sinnen (z.B. Tasten/Fühlen und Sehen) zu finden, die Spielstationen zu erreichen und sich zum und im Spielgerät zu orientieren. Der komplette Weg ist durchgängig berollbar, in ausreichender Breite ausgeführt und weist keine auffälligen Steigungen/Gefälle auf.
C
Leitsystem
Am Spielplatz ist ein einheitliches Leitsystem zur verbesserten übergeordneten Orientierung vorhanden. Sämtliche Rasen-, Holzhäcksel- und Pflasterflächen sind gut berollbar. Lediglich die Sandfläche kann nicht befahren werden. Hier wird jedoch durch die angelagerten Podeste und die Sitzmauer eine Möglichkeit zur Teilhabe geschaffen. In Station 1 kann sogar zum Teil durch eine Rampe (mit höherer Steigung) in das Spielgerät gefahren werden. Die Seilbahn verfügt ebenfalls über eine Rampe mit höherer Steigung.
Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Sie ist Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Den Ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.