Sie möchten sicher sein, dass eine Person der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten oder mehrere, die im „Fall der Fälle“ für Sie handeln können.
Beglaubigung von Vollmachten
Gegen eine Gebühr von 10 Euro können Vollmachten beglaubigt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin für die Beglaubigung und bringen Sie dazu das ausgefüllte Dokument und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird, vom Betreuungsgericht bestimmt werden soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.
Patientenverfügung
Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Für weitere Informationen empfehlen wir die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums:
Broschüre des Bayerischen Justizministeriums<https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:283773,AARTxNR:04004713,AARTxNODENR:333708,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMJV,AKATxNAME:StMJV,ALLE:x)=X>
Informationsveranstaltungen 2024
am18.April2024
15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Die Vorträge sind kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
am18.Juli2024
15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Die Vorträge sind kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
am12.September2024
15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Die Vorträge sind kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
am28.November2024
15:30 Uhr bis 17:00 Uhr Die Vorträge sind kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen und Beglaubigungen um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 0911/231-23778.