Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Der Bereich ist in der Karte blau umrandet. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Wenn Sie den Blick von der Burgfreiung auf die Stadt genießen möchten, müssen Sie zudem Gläser, Glasflaschen und zerbrechliche Gegenstände zu Hause lassen. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden.
Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie auf den dazwischenliegenden Bereichen von der Königstraße über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Rathausplatz bis zum Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Zudem gilt das Verbot am Jakobsplatz. Das Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig. Dieser Bereich ist in der Karte rot umrandet.
Schilder kennzeichnen alle Verbotsbereiche, die die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bitte beachten Sie auch: Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Zudem ist Böllern nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt: an Silvester und Neujahr.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar. Es dürfen deshalb nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – das sind die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden.
Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-Â, Reizstoff- oder Signalwaffen, sogenannte PTBÂ-Waffen, dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „kleinen Waffenschein“. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar. Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann eine Geldbuße bis zu 10. 000 Euro verhängt, der „Kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.
Weitere Tipps und Hinweise
Verkehrsbeschränkungen im Burgbereich
Um die Wege für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, folgende Straßen für Nichtanlieger gesperrt:
Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Die Stadt stellt an den Zufahrten Durchfahrtssperren auf.
Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.
Busse und Bahnen an Silvester und Neujahr
Alle VAG-Linien fahren an Silvester nach Samstagsfahrplan und am 1. Januar 2025 nach Sonntagsfahrplan. U1, U2 und U3 fahren in der Silvesternacht durchgehend im Zehn-Minuten-Takt.
Die NightLiner starten jeweils zur halben und vollen Stunde am Hauptbahnhof. Die Linien N2, N13 und N15 fahren zur halben Stunde nur auf Nürnberger Stadtgebiet. Die Haltestellen in den Nachbarorten werden nicht angefahren.
Die Linie N61 fährt den Bahnhof Reichelsdorf an und wird bis Röthenbach verlängert. Dafür entfallen in der Silvesternacht die Haltestellen Furtenbachstraße und Reichelsdorfer Hauptstraße.
Die VAG empfiehlt, die Verstärkerbusse zur halben Stunde zu nutzen, da diese weniger frequentiert werden als die bekannten zur vollen Stunde.
Hinweise der VAG<https://www.vag.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detail/mit-der-vag-durch-die-silvesternacht>
Tipps für Brandschutz und Gesundheit
Alle Jahre wieder kommt es zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern zu leichtsinnig umgegangen wird. Damit Sie gesund ins neue Jahr starten, gibt die Nürnberger Feuerwehr Tipps für den richtigen Umgang mit Böllern und Raketen.
Bitte brennen Sie kein Silvesterfeuerwerk in öffentlichen Grünanlagen und in deren Umfeld sowie in und um Wasseranlagen ab. Flaschen, Scherben, Verpackungen, Böllerreste und dergleichen bleiben dann noch viele Wochen liegen. Bitte beseitigen Sie die Feuerwerksreste aus den Grünanlagen, weil sie auch eine Gefahr für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen. Halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk unbedingt ausreichend Abstand zu Sträuchern, Bäumen und Laubhaufen.
Wohin mit dem Silvestermüll?
Nach der Silvestersause folgt das große Reinemachen: Grundsätzlich sind Sie für Ihren Silvestermüll selbst verantwortlich. Die Überreste der Batterien, Raketen und Böller können Sie über den Hausmüll entsorgen. Bitte beseitigen Sie auch Rückstände von Straßen und Gehwegen. Großformatige Verpackungen von Böllerbatterien und Raketen und Flaschenkisten müssen durch Mitarbeiter der Stadt von Hand eingesammelt werden, da Kleinkehrmaschinen sie aufgrund ihrer Größe nicht aufsammeln können.
Die Straßenreinigung ist in den Stadtteilen unterschiedlich geregelt. Die Stadt reinigt innerhalb des Mittleren Rings (Reinigungsgebiet A) Gehwege, Plätze und Fahrbahnen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Silvestermüll. Außerhalb des Rings (Reinigungsgebiet B) werden nur die Fahrbahnen gereinigt, soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist. Für die Sauberkeit der Gehwege sind dort die Anlieger verantwortlich. Außerhalb der Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger für die Reinigung der Straßen, Plätze und Gehwege verantwortlich.
Warum verbietet die Stadt das Silvesterfeuerwerk nicht?
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester ist bundesrechtlich geregelt und grundsätzlich erlaubt. Es gibt gesetzliche Verbote. So dürfen Böller auch an Silvester nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden. Gemeinden können nach Sicherheitsrecht weitere Verbote aussprechen, wenn es an konkreten Örtlichkeiten durch Menschenansammlungen zu Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz kommt. Hierauf beruhen die zusätzlichen Verbotsbereiche in Nürnberg: rund um die Burg sowie von der Lorenzkirche bis zum Hauptmarkt. Ein flächendeckendes Verbot wäre so aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Stadt setzt sich gemeinsam mit anderen Städten dafür ein, dass die gesetzlichen Möglichkeiten für Gemeinden zum Erlass von Feuerwerksverboten erweitert werden.
Not- und Hilfsdienste
Ob medizinischer Notfall, familiäre Probleme oder schlicht und einfach seelische Not: Auch an Silvester und Neujahr gibt es Notdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind. An die zentralen Notrufnummern von Feuerwehr, Polizei und Notarzt können Sie sich jederzeit wenden.
Hilfs- und Notdienste<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/notdienste.html>