Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Der Bereich ist in der Karte blau umrandet. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Wenn Sie den Blick von der Burgfreiung auf die Stadt genießen möchten, müssen Sie Gläser und Glasflaschen zu Hause lassen. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen.
Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig. Dieser Bereich ist in der Karte rot umrandet.
Schilder kennzeichnen alle Verbotsbereiche, die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bitte beachten Sie auch: Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Zudem ist Böllern nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt: an Silvester und Neujahr.
Download Karte: Verbotszonen in der Altstadt</imperia/md/zentral/dokumente/pressemitteilungen/221221_obm_bdr_oa_verbotszonen_fuer_feuerwerkskoerper_und_fahrzeugverkehr_an_silvester_karte.pdf> (PDF, 822 KB)
Allgemeine Verbote
Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und Â-prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CEÂ-Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – das sind die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-Â, Reizstoff- oder Signalwaffen, sogenannte PTBÂ-Waffen, dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „kleinen Waffenschein“. Bei der Benutzung von Schreckschuss-Â, Reizstoff- oder Signalwaffen kann zudem der „kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.
Weitere Tipps und Hinweise
Verkehrsbeschränkungen im Burgbereich
Um die Wege für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, folgende Straßen für Nichtanlieger gesperrt:
Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Die Stadt stellt an den Zufahrten Durchfahrtssperren auf.
Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.
Tipps für Brandschutz und Gesundheit
Alle Jahre wieder kommt es zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern zu leichtsinnig umgegangen wird. Damit Sie gesund ins neue Jahr starten, gibt die Nürnberger Feuerwehr Tipps für den richtigen Umgang mit Böllern und Raketen.
Bitte brennen Sie kein Silvesterfeuerwerk in öffentlichen Grünanlagen und in deren Umfeld sowie in und um Wasseranlagen ab. Flaschen, Scherben, Verpackungen, Böllerreste und dergleichen bleiben dann noch viele Wochen liegen. Bitte beseitigen Sie die Feuerwerksreste aus den Grünanlagen, weil sie auch eine Gefahr für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen. Halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk unbedingt ausreichend Abstand zu Sträuchern, Bäumen und Laubhaufen.
Wohin mit dem Silvestermüll?
Nach der Silvestersause folgt das große Reinemachen: Grundsätzlich sind Sie für Ihren Silvestermüll selbst verantwortlich. Die Überreste der Batterien, Raketen und Böller können Sie über den Hausmüll entsorgen. Bitte beseitigen Sie auch Rückstände von Straßen und Gehwegen. Großformatige Verpackungen von Böllerbatterien und Raketen und Flaschenkisten müssen durch Mitarbeiter der Stadt von Hand eingesammelt werden, da Kleinkehrmaschinen sie aufgrund ihrer Größe nicht aufsammeln können.
Die Straßenreinigung ist in den Stadtteilen unterschiedlich geregelt. Die Stadt reinigt innerhalb des Mittleren Rings (Reinigungsgebiet A) Gehwege, Plätze und Fahrbahnen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Silvestermüll. Außerhalb des Rings (Reinigungsgebiet B) werden nur die Fahrbahnen gereinigt, soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist. Für die Sauberkeit der Gehwege sind dort die Anlieger verantwortlich. Außerhalb der Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger für die Reinigung der Straßen, Plätze und Gehwege verantwortlich.
Ob medizinischer Notfall, familiäre Probleme oder schlicht und einfach seelische Not: Auch an Silvester und Neujahr gibt es Notdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind. An die zentralen Notrufnummern von Feuerwehr, Polizei und Notarzt können Sie sich jederzeit wenden.
Hilfs- und Notdienste<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/notdienste.html>
Busse und Bahnen an Silvester
Die U-Bahnlinien U1, U2 und U3 fahren an Silvester nach dem Sonntagsfahrplan. Die U1 und U3 den ganzen Tag im Zehn-Minuten-Takt, die U2 erst ab 21 Uhr. Am 1. Januar 2024 fahren die Züge die Nacht bis Betriebsbeginn durch. Danach fahren die U-Bahnen wieder nach dem Sonn- und Feiertagsfahrplan.
Die NightLiner starten jeweils zur halben und vollen Stunde am Hauptbahnhof. Die Linien N2, N13 und N15 fahren zur halben Stunde nur auf Nürnberger Stadtgebiet. Die Linie N61 wird bis Röthenbach verlängert und fährt ebenfalls alle 30 Minuten. Bitte nutzen Sie die Verstärkerfahrten zur halben Stunde, da diese weniger frequentiert sind.
Hinweise der VAG<https://www.vag.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detail/mit-der-vag-durch-die-silvesternacht>