Hinweise zum Silvesterfeuerwerk


Verbotszonen in der Altstadt

Rund um die Nürnberger Burg dürfen Sie an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper zünden. Der Bereich ist in der Karte blau umrandet. Die Verbotszone umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und 2 Uhr verboten. Wenn Sie den Blick von der Burgfreiung auf die Stadt genießen möchten, müssen Sie Gläser und Glasflaschen zu Hause lassen. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Taschen.

Auch rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig. Dieser Bereich ist in der Karte rot umrandet.

Schilder kennzeichnen alle Verbotsbereiche, die die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Bitte beachten Sie auch: Grundsätzlich dürfen Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden. Zudem ist Böllern nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt: an Silvester und Neujahr.


Karte: Verbotszonen in der Altstadt

Karte der Innenstadt Nürnberg. Die Verbotszonen für das Silvesterfeuerwerk sind rot und blau umrandet.


Allgemeine Verbote

Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und ­-prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE­-Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – das sind die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.

Mit Schreckschuss-­, Reizstoff-­ oder Signalwaffen, sogenannte PTB­-Waffen, dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „kleinen Waffenschein“. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar.


Weitere Tipps und Hinweise

Kein Feuerwerk in Grünanlagen

Bitte brennen Sie kein Silvesterfeuerwerk in öffentlichen Grünanlagen und in deren Umfeld sowie in und um Wasseranlagen ab. Flaschen, Scherben, Verpackungen, Böllerreste und dergleichen bleiben dann noch viele Wochen liegen. Bitte beseitigen Sie die Feuerwerksreste aus den Grünanlagen, weil sie auch eine Gefahr für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen. Halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk unbedingt ausreichend Abstand zu Sträuchern, Bäumen und Laubhaufen.

Wohin mit dem Silvestermüll?

Nach der Silvestersause folgt das große Reinemachen: Grundsätzlich sind Sie für Ihren Silvestermüll selbst verantwortlich. Die Überreste der Batterien, Raketen und Böller können Sie über den Hausmüll entsorgen. Bitte beseitigen Sie auch Rückstände von Straßen und Gehwegen. Großformatige Verpackungen von Böllerbatterien und Raketen und Flaschenkisten müssen durch Mitarbeiter der Stadt von Hand eingesammelt werden, da Kleinkehrmaschinen sie aufgrund ihrer Größe nicht aufsammeln können.

Die Straßenreinigung ist in den Stadtteilen unterschiedlich geregelt. Die Stadt reinigt innerhalb des Mittleren Rings (Reinigungsgebiet A) Gehwege, Plätze und Fahrbahnen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Silvestermüll. Außerhalb des Rings (Reinigungsgebiet B) werden nur die Fahrbahnen gereinigt, soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist. Für die Sauberkeit der Gehwege sind dort die Anlieger verantwortlich. Außerhalb der Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger für die Reinigung der Straßen, Plätze und Gehwege verantwortlich.

Not- und Hilfsdienste

Ob medizinischer Notfall, familiäre Probleme oder schlicht und einfach seelische Not: Auch an Silvester und Neujahr gibt es Notdienste, die rund um die Uhr erreichbar sind. An die zentralen Notrufnummern von Feuerwehr, Polizei und Notarzt können Sie sich jederzeit wenden.


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