DEU , DEUTSCHLAND : Die Goettin Justitia auf dem Roemerberg in Frankfurt DEU , GERMANY : The Justitia goddess in Frankfurt 18.06.2014

DEU Germany the Goddess Justitia on the Roemer mountain in Frankfurt DEU Germany The Justitia Goddess in Frankfurt 18 06 2014

Stadtrecht Nürnberg

Das „Nürnberger Stadtrecht“ (mit Rechtsstand: Dezember 2024)

Das „Nürnberger Stadtrecht“ ist eine Sammlung der vom Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbstständige Bedeutung haben.

Nicht aufgenommen sind insbesondere Bebauungspläne und Veränderungssperren als Satzungen nach dem Baugesetzbuch. Ebenfalls nicht enthalten sind die Haushaltssatzungen.

Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte auch den Hinweisen für die Benutzung des Nürnberger Stadtrechts sowie der Stadtrechtsanweisung.


    Übersicht über das Nürnberger Stadtrecht

    In alphabetischer Reihenfolge

    • A-F<https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/stadtrechta_f.html>
    • G-L<https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/stadtrecht_g_l.html>
    • M-R<https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/stadtrecht_m_r.html>
    • S-Z<https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/stadtrecht_s_z.html>

    Nach Geschäftsbereichen

    Rechtsverbindlichkeit

    Die Stadtrechtssammlung im Internet ist keine amtliche Bekanntmachung im Sinne der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Rechtlich verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemachte Fassung des Stadtrechts; die Fundstelle ist nach der Überschrift der jeweiligen Vorschrift als Klammerzusatz zum Ausfertigungsdatum angegeben. So können aus dieser Sammlung des Nürnberger Stadtrechts auch keinerlei Rechtsansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.

    Das Rechtsamt der Stadt Nürnberg betreut das Nürnberger Stadtrecht und gibt es heraus. Da auch bei größter Sorgfalt der Übertragung in die Stadtrechtssammlung Fehler leider nicht vollständig ausgeschlossen werden können, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar.

    Bei inhaltlichen Fragen zu den einzelnen Rechtsvorschriften stehen Ihnen die städtischen Fachdienststellen gerne zur Verfügung.

    Die Nutzung des Nürnberger Stadtrechts ist für eigene Zwecke zugelassen. Eine weitergehende, gewerbliche Nutzung, ganz oder in Teilen, insbesondere zum Zwecke von Änderungen oder Verarbeitung bzw. Weitergaben in Datei- oder Druckform o. ä. ist nicht zulässig.