Geschützte Biotope

Sandmagerrasen

Nicht alle in der Biotopkartierung erfassten Flächen und Einzelobjekte werden automatisch durch das Gesetz geschützt. Gleichzeitig sind nicht alle nach den Naturschutzgesetzen oder einer Rechtsverordnung geschützten Biotope in der Biotopkartierung erfasst. Den Hintergrund für diesen Umstand bilden fachliche Vorgaben und der sogenannte Kartierschlüssel, der bestimmt, welche Biotope erfasst werden.
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 16 und dem Bundesnaturschutzgesetz §30 in Verbindung mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 23 Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze und Gebüsche in der freien Natur ebenso wie Nass- und Feuchtwiesen, Magerrasen und Heiden, Sumpf und Auwaldgebiete oder natürliche und naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer. Seit August 2019 stehen auch Alleen, extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden und arten- und strukturreiches Dauergrünland unter besonderem Schutz.

Aufgrund der Vielfältigkeit der verschiedenen Lebensräume wurden hier nur die für den Nürnberger Raum bedeutensten Biotoptypen aufgezählt.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihre Untere Naturschutzbehörde. Dort werden Sie auch beraten zu welchen Zeiten z.B. ein Rückschnitt erfolgen kann oder eine Hecke auf Stock gesetzt werden sollte.

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