Handlungsanweisungen für Vergaben an russische Firmen (Ukrainekrieg)
1. Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 11.04.2022: Kommunale Auftragsvergaben; Verbot der Zuschlagserteilung an russische Unternehmen.
(>Gesetze, Verordnungen und Richtlinien>Bayern)
2. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(>Gesetze, Verordnungen und Richtlinien>Europa)
3. Bei EU-weiten Ausschreibungen darf keine Auftragserteilung an und keine Auftragsdurchführung durch russische Firmen erfolgen. Die Nichtbeteiligung russischer Firmen hat der vorgesehene Bieter durch eine Eigenerklärung „nachzuweisen“. Ein Vordruck dafür ist im Bereich "Bauleistungen" sowie dem Bereich "Liefer- und Dienstleistungen" unter "Ausschreibungsunterlagen > Erklärungen des Bieters" eingestellt.
Am 20.09.2022 wurde nachfolgende Vergabevorschrift aktualisiert:
vhbn_1803: Festlegungen für Spezialbeschaffungen
Es wurden Regelungen für Ref. IV neu aufgenommen.
Zum 01.12.2022 tritt folgende Änderung in Kraft:
Die aktualisierte Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie (VBRL) tritt zum 01.12.2022 in Kraft.
Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien
Stand
Inhalt
12/2022
Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie (VBRL) aktualisiert
09/2022
Spezialbeschaffungen gemäß VBRL für den eigenen Bedarf von ASN, SchA, SchB, Ref. IV, FW und SUN
Informationen zum Vergabehandbuch
Stand
Inhalt
01/2017
Benutzungshinweise für das Vergabehandbuch Nürnberg
Informationen zu den Vergabeverfahren
Stand
Inhalt
06/2022
Leitfaden Vergabe
06/2022
Leitfaden Eignungsprüfung
10/2022
Leitfaden Nachträge
02/2023
Übersicht Wertgrenzen und zulässige Verfahren