Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI verstoßen gegen Europarecht
Mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die preisrechtliche Verbindlichkeit der Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen Europarecht verstößt. Dies hat zur Folge, dass die verbindlichen Honorarvorgaben der HOAI ab sofort von öffentlichen Auftraggebern bei Neuverträgen nicht mehr zwingend vorgegeben werden dürfen. Da der EuGH seine Entscheidung auf Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit stützt, die auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte anwendbar sind, gilt dies für alle Verträge über Architekten- und Ingenieurleistungen unabhängig davon, ob sie die vergaberechtlichen EU-Schwellenwerte erreichen.
Das bedeutet, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI oder eine Überschreitung der Höchstsätze der HOAI ab sofort zulässig ist.
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat mit Schreiben vom 11.07.2019 Hinweise für Vergabeverfahren kommunaler Auftraggeber gegeben.
Rechtliche Grundlage
Grundsätzliches zum Verfahren
Stand
Inhalt
07/2019
Erläuterungen zu den städtischen Vergabeunterlagen
06/2022
Leitfaden EU-weite Vergabe freiberuflicher Leistungen
02/2022
Richtlinie über die Bemessung des Versicherungsschutzes bei Verträgen mit freiberuflich Tätigen
01/2017
Erläuterungen zu den Veröffentlichungsformularen
01/2017
Veröffentlichungsmedien
09/2008
CPV-Nummern-Verzeichnis
09/2008
Anleitung zum CPV-Nummern-Verzeichnis
09/2008
Erläuterungen zum CPV-Nummern-Verzeichnis
09/2008
Erläuterungen zum zusätzlichen Vokabular
Ablauf des Verfahrens und dazugehörige Vordrucke
Termin für die Angebotseinreichung / Einladungsliste
Stand
Inhalt
12/2022
Termin für die Angebotseinreichung / Einladungsliste
Informationsschreiben (EU-weite Ausschreibungen)
Stand
Inhalt
01/2017
Absageschreiben an erfolglose Bewerber
Ausschreibungsunterlagen
Stand
Inhalt
01/2017
Kennklebezettel Angebotseinreichung bei VMN (für den elektronischen Versand der Unterlagen)
01/2017
Kennklebezettel Angebotseinreichung bei VMN (für den Versand gedruckter Leistungsverzeichnisse)