Vorinformation Direktvergabe
Die Stadt Nürnberg ist zuständige Behörde für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 BayÖPNVG. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr als Gesamtleistung auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Die Stadt Nürnberg hat eine Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Vorinformation definiert zugleich die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Zudem legt die Vorinformation fest, dass eine Vergabe als Gesamtleistung beabsichtigt ist (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG können die Anforderungen auch in anderen öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorinformation verwiesen wird. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht.
Das ergänzende Dokument „Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation“ steht hier zum Download und zur Einsichtnahme bereit. Die Vorinformation verweist im Abschnitt VI.1) („zusätzliche Angaben“) zur Beschreibung der einzuhaltenden Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards auf das vorliegende Dokument.