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Gaststättenrechtliche Erlaubnis   

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafes und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".

Sollte der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt sein ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Betriebsbeginn persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt beantragt werden.

 

Außenbestuhlung

Für Außenbestuhlungen von Gaststätten hat die Stadt Nürnberg Gestaltungsempfehlungen herausgegeben:

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Genießen im Freien
PDF-Datei (494 KB)

 

Benötigte Unterlagen:

Zur Bearbeitung des Erlaubnisantrags bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes ohne bauliche oder räumliche Veränderungen sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Pacht- oder Mietvertrag mit dem Hauseigentümer oder der Brauerei
  • Personalausweis oder Reisepass; ausländische Antragsteller müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen, die zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt
  • Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis

Bei einer Neueröffnung, einem Umbau oder einer Änderung der bisherigen Nutzung der Räumlichkeiten, in denen das Gaststättengewerbe ausgeübt werden soll, sind zusätzlich noch folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Baugenehmigung (Antragstellung beim Dienstleistungszentrum Bau, Lorenzer Str. 30)
  • genehmigte Baupläne
  • der Termin der baulichen Schlussabnahme des Betriebes durch den Baukontrolleur muss bekannt bzw. vereinbart sein
  • Unterrichtungsnachweis für das Gaststättengewerbe (wird durch die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, Am Hauptmarkt 25, Tel. 1335 380, ausgestellt)

Hinweis:

Bei einer Neueröffnung, Umbau oder Nutzungsänderung ist der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Eröffnung zu stellen. Die Gaststättenerlaubnis wird erst nach Abnahme des Betriebes durch das Ordnungsamt ausgehändigt.

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Gebühren

  • Die Erlaubnisgebühr beträgt ca. eine Monatsmiete bzw. Monatspacht, höchstens jedoch 5000 EURO.
  • Zusätzlich fallen Auslagen in Höhe von ca. 200 EURO an (für Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, evtl. Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer).
Kassenautomat Ordnungsamt


Anfallende Gebühren können mittels Bargeld, Geldkarte oder EC-Karte bezahlt werden. Die Bezahlung wird über einen Kassenautomaten abgewickelt, der im 2. Stock steht.

Die Annahme von 500 Euro-Scheinen ist aus technischen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt Nürnberg
Abteilung Gaststätten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

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Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

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