Gewerbe anmelden, abmelden, ummelden
Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren
- Beginn,
- Veränderung (der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Stadt Nürnberg),
- Änderung des Namens des Gewerbetreibenden und
- die Beendigung (der Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Gemeinde)
anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung vorgenommen werden.
Gewerbe anmelden, abmelden, ummelden
Alle Informationen über eine Gewerbean-, ab- oder -ummeldung finden Sie unter folgenden Links:
Verlängerte Bearbeitungsdauer für Gewerbemeldungen
Aufgrund der Vielzahl an eingehenden schriftlichen Gewerbemeldungen kommt es derzeit leider zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Bitte reichen Sie Ihre Gewerbemeldungen rechtzeitig ein und sehen Sie bitte von telefonischen Rückfragen ab.
Hinweis
Gewerbean-, um- und abmeldungen können grundsätzlich auch bei den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd vorgenommen werden. Sofern für eine Gewerbean- oder ummeldung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist kann diese nur im Ordnungsamt vorgenommen werden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 68 60
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