Die Führerscheinstelle erteilt alle gängigen Fahrerlaubnisse. Der internationale Führerschein wird hier ausgestellt und die Fahrerlaubnis für Personenbeförderung erteilt.
Darüber hinaus überprüft die Führerscheinstelle die Kraftfahreignung bei Verkehrsverstößen, erteilt die Konzession für das Taxi- und Transportgewerbe und vollzieht das Recht des Güterkraftverkehrs.
Zahlreiche Dienstleistungen rund um den Führerschein können auch in unseren Bürgerämtern erledigt werden:
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten von der ausstellenden Behörde.
Bei Heirat, Scheidung usw. besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Namensänderung auf dem Führerschein. Es wird jedoch empfohlen, den Namen auf dem Führerschein ändern zu lassen.
Um eine aktuelle Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zu erhalten, genügt ein schriftlicher Antrag.
Um in einem Bewohnerparkgebiet rechtmäßig parken zu können, ist ein Bewohnerparkausweis nötig. Dieser kann beim Einwohneramt der Stadt Nürnberg beantragt werden.
Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder beim Tragen eines Schutzhelmes Gefahren ergeben können, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese kann beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg beantragt werden.