Veterinärwesen
Zu den Aufgaben des Veterinärwesens gehören der Vollzug des Tierschutz- und des Tierseuchenrechts, des tierischen Nebenproduktrechts, des Tierarzneimittelrechts und
des Fleischhygienerechts.
Informieren Sie sich hier zu unseren Standorten und Öffnungszeiten und vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Beachten Sie unsere Online-Angebote
Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr - und das ganz ohne Besuch bei uns.
Die Aufgaben des Veterinäramts
Auslandreisen mit Tieren
In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen. Auch Informationen zu Reisen aus Drittstaaten und Reisen mit Hauskaninchen, Papageien, Sittichen und sonstigen Vögeln finden Sie hier.
Lebensmittel-/Fleischhygiene
Eine wesentliche Regelung ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen. Weiterhin finden Sie hier Informationen zur Trichinenprobenahme und Hausschlachtungen.
Tierarzneimittel
Tierärzte, die eine tierärztliche Hausapotheke betreiben wollen, sowie Einzelhändler und Tierheilpraktiker, die frei verkäufliche Tierarzneimittel in den Verkehr bringen, müssen dies vor Beginn der Tätigkeit anzeigen.
Tierkörperbeseitigung
Die Tierkörperbeseitigung dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Auch Informationen über das Vergraben von toten Heimtieren finden Sie hier.
Tierschutz
Der Tierschutz hat die Aufgabe, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Gerne stehen wir in Tierschutzfragen beratend zur Seite.
Tierseuchen
In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Tierseuchen sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.
Anzeige Nutztierhaltung und betriebliche Veränderung
Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Betriebsnummer beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren.
Tierausstellungen und Tiermärkte
Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren sind anzeigepflichtig und bedürfen gegebenenfalls einer zusätzlichen Genehmigung.
Weitere Informationen
Artenschutz
Für alle Fragen zum Thema Artenschutz wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Nürnberg, diese finden Sie im Umweltamt.
Kampfhunde, Beißvorfälle und gefährliche Tiere
Für alle Fragen rund um Kampfhunde, Beißvorfälle und gefährliche Tiere ist die Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamts zuständig.
Überwachung des Verkehrs mit Futtermitteln
Die Überwachung des Verkehrs mit Futtermitteln liegt in ganz Bayern einheitlich in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Veterinäramt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 53 18
Telefax 0911 / 231 - 53 10
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch in unserem Veterinäramt unbedingt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.