Amtstierärztliche Aufgabe ist, darauf hinzuwirken, dass übertragbare Tierkrankheiten bei Mensch und Tier verhütet und bekämpft werden.
In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Das sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.
Beispiele hierfür sind Tollwut, Psittakose (Papageienkrankheit), Schweinepest und die Amerikanische Faulbrut der Bienen.
Besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche, so führt das Veterinäramt die weiteren Ermittlungen durch und veranlasst gegebenenfalls die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Voraussetzung für die Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuchen ist, dass die zuständige Behörde unverzüglich über den Seuchenausbruch bzw. den Seuchenverdacht in Kenntnis gesetzt wird.
Zur Anzeige verpflichtet sind daher die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen.
Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.
Werden tote, wild lebende Wasservögel (z.B. Schwäne, Enten, Gänse, Möwen, Kormorane, Reiher) oder tote aasfressende Vögel (beispielsweise Krähen, Greifvögel) gefunden, die nicht offensichtlich durch Fremdeinwirkung gestorben sind, so ist die Polizei zu informieren.
Große Bedeutung in der Tierseuchenbekämpfung kommt den vorbeugenden Maßnahmen zu. Hierzu zählen auch die amtstierärztliche Untersuchung der Tiere beim Auftrieb auf Viehmärkten (zum Beispiel Pferdemarkt), Viehausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie vor dem Transport ins Ausland.
Wer landwirtschaftliche Nutztiere (dazu zählen auch Pferde) hält, hat diese unter Angabe der Registriernummer beim Veterinäramt anzuzeigen. Die Registriernummer wird durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten Fürth erteilt.
Bienenvölker sind nach der Bienenseuchenverordnung beim Veterinäramt zu melden.
Ein elementares Glied in der Kette Seuchen verhindernder Maßnahmen stellt die gut funktionierende Tierkörperbeseitigung dar. Sie dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Dies geschieht in dafür eigens eingerichteten und modern ausgestatteten Tierkörperbeseitigungsanlagen.