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Fahrschulerlaubnis/Zweigstellenerlaubnis   

Für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis / Zweigstellenerlaubnis muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

Persönliche Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
  • mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft

Materielle Voraussetzungen:

  • Erforderlicher Unterrichtsraum
  • Notwendige Lehrmittel
  • Für die Fahrausbildung bestimmte Lehrfahrzeuge

Benötigte Unterlagen:

  • Antragsformblatt "Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis / Zweigstellenerlaubnis"
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist sowie eine Ablichtung des Fahrlehrerscheins, Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Bauamtliche Nutzungsgenehmigung für die Unterrichtsräume (Antrag im DLZ-Bau zu stellen)
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (formlos)
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge

Natürliche Person:

102,00 Euro

Juristische Person:

153,00 Euro

Zweigstellenerlaubnis:

84,40 Euro

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Fahreignung

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

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Telefon: 0911 / 231 - 32 35

Telefax: 0911 / 231 - 78 44

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Erreichbarkeit:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

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