Für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis / Zweigstellenerlaubnis muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Persönliche Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
Materielle Voraussetzungen:
Erforderlicher Unterrichtsraum
Notwendige Lehrmittel
Für die Fahrausbildung bestimmte Lehrfahrzeuge
Benötigte Unterlagen:
Antragsformblatt "Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis / Zweigstellenerlaubnis"
Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist sowie eine Ablichtung des Fahrlehrerscheins, Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
Bauamtliche Nutzungsgenehmigung für die Unterrichtsräume (Antrag im DLZ-Bau zu stellen)
Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (formlos)
Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge