Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anzeigepflichtig, wenn mindestens zwei Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung zusammen kommen.
Eine Versammlung kann an einem festen Ort oder in Form eines Aufzuges durchgeführt werden.
Eine Versammlung unter freiem Himmel ist 72 Stunden vor deren Bekanntgabe anzuzeigen.
Daten, die bei Anmeldung einer Versammlung anzugeben sind:
Diese sind nach dem Versammlungsgesetz nicht anmeldepflichtig. Beispiele: Mitgliedsversammlungen, Parteitage