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Versammlungen unter freiem Himmel   

Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anzeigepflichtig, wenn mindestens zwei Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung zusammen kommen.

Eine Versammlung kann an einem festen Ort oder in Form eines Aufzuges durchgeführt werden.

Anzeigepflicht

Eine Versammlung unter freiem Himmel ist 72 Stunden vor deren Bekanntgabe anzuzeigen.

Daten, die bei Anmeldung einer Versammlung anzugeben sind:

  • Anmelder
  • Veranstalter / Organisation
  • Anlass
  • Verantwortlicher Leiter
  • Stellvertreter
  • Versammlungsort / Wegstrecke / geplante Zwischenkundgebung
  • Datum
  • Beginn / Ende
  • erwartete Teilnehmerzahl
  • Anzahl der Redner
  • Anzahl der geplanten Ordner
  • Kundgebungsmittel

Versammlungen in geschlossenen Räumen

Diese sind nach dem Versammlungsgesetz nicht anmeldepflichtig. Beispiele: Mitgliedsversammlungen, Parteitage

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Anmeldung einer Demonstration

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Externer LinkÖffentliche Verkehrsmittel

Externer LinkStadtplan

Telefon: 0911 / 231 - 53 26, - 53 27, - 22 87

Telefax: 0911 / 231 - 40 06

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Externer LinkKontaktformular

 

Erreichbarkeit:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

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