Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:
Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
Fachliche Eignung
Für die Antragstellung ist folgendes erforderlich:
Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 2 250 EURO für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1 250 EURO für jedes weitere Fahrzeug.
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to, einschließlich Hänger, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. einer Gemeinschaftslizenz:
Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
Fachliche Eignung
Für die Antragstellung ist folgendes erforderlich:
Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 9 000 EURO für das erste eingesetzte Fahrzeug und 5 000 EURO für jedes weitere Fahrzeug.
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).