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Personenbeförderung, Taxi, Güterkraftverkehr   

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
  • Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
  • Fachliche Eignung

Für die Antragstellung ist folgendes erforderlich:

  • Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 2 250 EURO für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1 250 EURO für jedes weitere Fahrzeug.
  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
  • Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).

Gebühren:  

 

Verlängerung einer Taxikonzession:  

Fahrzeugtausch:  

Betriebssitzverlegung:  

Übertragung eines Taxibetriebes:  

Erteilung Mietwagengenehmigung:  

Transportgewerbe, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to, einschließlich Hänger, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. einer Gemeinschaftslizenz:

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
  • Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
  • Fachliche Eignung

Für die Antragstellung ist folgendes erforderlich:

  • Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 9 000 EURO für das erste eingesetzte Fahrzeug und 5 000 EURO für jedes weitere Fahrzeug.
  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
  • Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).

Gebühren:  

 

Erlaubnis- / lizenzpflichtiger Güterkraftverkehr:  

Kostenvorschuss:  

Ausstellung einer beglaubigten Abschrift:  

Berichtigung / Ersatzausstellung einer Urkunde:  

Berichtigung jeder weiteren Urkunde:  

Ordnungsamt Nürnberg

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

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Telefon: 0911 / 231 - 21 46

Telefax: 0911 / 231 - 78 44

 

Erreichbarkeit:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Eine individuelle Terminvereinbarung ist möglich.

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