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Jagd, Waffen, Sprengstoff, Fischerei   

Wer in Deutschland jagen oder fischen will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Dasselbe gilt für den Umgang mit Feuerwaffen und Sprengstoff.

Weitere Informationen, beispielsweise über die Vorraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die verschiedenen Erlaubnisse erhalten zu können, finden Sie auf den folgenden Seiten.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Jagd, Waffen, Sprengstoff, Fischerei

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

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Telefon: 0911 / 231 - 22 60

Telefax: 0911 / 231 - 40 06

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Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

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