Nürnberg online Stadtplan | Öffentliche VerkehrsmittelOrdnungsamt
 
Fotos vom Ordnungsamt
 
Suche:
 
Sie sind hier: 
 

Gewerbe   

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Gaststätte etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb errichten. Dabei ist es unbedeutend, ob das Gewerbe lediglich nebenberuflich ausgeübt wird bzw. ob mit der Tätigkeit ein Gewinn erzielt wird.

Bei Personengesellschaften, wie BGB, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.

(Bei den folgenden Seiten handelt es sich um richtungsweisende Informationen. Die einzelnen Sachgebiete sind teilweise sehr umfangreich. Für genauere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.)

Zusätzlich wird für die Ausübung folgende Tätigkeiten eine besondere Erlaubnis benötigt:

  • Pfandleiher
  • Bewacher
  • Versteigerer
  • Makler
  • Handwerk
  • Reisegewerbe
Anträge/Formulare
Einheitlicher Ansprechpartner
  • Logo Einheitlicher Ansprechpartner

skip

  •  
Hilfe|Datenschutz|Zugangseröffnung

URL zu dieser Seite:
<http://nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbe.html>