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Besonderheiten bei Kennzeichenschilder   

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Wunschkennzeichen

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Kurzzeitkennzeichen

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Saisonkennzeichen

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Oldtimerkennzeichen

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Ausfuhrkennzeichen für eine internationale Zulassung

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Ersatz bei Verlust

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Erneuerung der Stempelplakette

Wunschkennzeichen

Eine bestimmte Buchstaben- und Ziffernkombination, wie beispielsweise Initialen oder Geburtstage, soll für ein Kennzeichenschild beantragt werden.
Prinzipiell kann ein individuelles Kennzeichen zugeteilt werden, sofern die gewünschte Kombination noch vorhanden ist.

Vorabreservierung des Wunschkennzeichens:

0911 / 231 - 40 01

Das Wunschkennzeichen kann auch Online ausgesucht werden:

Das gewünschte Kennzeichen kann auch bei der Zulassung am Schalter beantragt werden. In der Schalterhalle der Zulassungsbehörde befindet sich ein Wunschkennzeichen-Computer, an dem das Kennzeichen persönlich herausgesucht werden kann.

Wunschkennzeichen

Gebühren:

Vorabreservierung:

12,80 Euro

Zulassung:

10,20 Euro

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Kurzzeitkennzeichen

Ein Fahrzeug soll für eine begrenzte Zeit, für eine Probe- oder Überführungsfahrt, mit Kurzkennzeichen - die sogenannten roten Nummernschilder - verwenden.

Diese Kennzeichen sind grundsätzlich nur im Bundesgebiet gültig.

Benötigte Unterlagen:

  • Eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis
  • Bei Vorlage des Reisepasses wird eine Meldebestätigung vom Einwohneramt benötigt, soweit Sie nicht in Nürnberg gemeldet sind.
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Saisonkennzeichen

Ein Fahrzeug soll für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum verwendet werden. Mit einem Saisonkennzeichen können die sonst nötigen An- und Abmeldungen vermieden werden.

Der am Saisonkennzeichen eingeprägte Zeitraum (Betriebszeitraum) - mindestens zwei Monate und längstens elf Monate - gilt immer für volle Monate. Beginn ist also immer der erste, Ende immer der letzte eines Monats.

Für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Fahrzeuge mit "normalen" Kennzeichen. Fahrzeuge gelten außerhalb des Betriebszeitraumes nicht als abgemeldet. Sie dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht in Verkehr gebracht werden und / oder auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt sein.

Wird eine Haupt- und / oder Abgasuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraumes fällig, muss die Untersuchung im ersten Monat des folgenden Betriebszeitraumes nachgeholt werden.

Benötigte Unterlagen:

Für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens werden grundsätzlich die selben Unterlagen wie zur Zulassung eines Fahrzeuges mit "normalen" Kennzeichen benötigt.

  • Haupt- und Abgasuntersuchung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zuteilung eines Saisonkennzeichens nicht fällig sein!
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit dem gewünschten
  • Betriebszeitraum muss von der Versicherung bereitgestellt werden.
  • Die eVB-Nr. ist vorzulegen.
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Oldtimerkennzeichen

Fahrzeuge, die 30 Jahre und älter sind, können als Oldtimer zugelassen werden.

Steuern:

Nicht jeder Oldie ab 30 gilt als Oldtimer:
Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist die Zuteilung eines besonderen Oldtimerkennzeichens mit einem "H" für "Historisches Fahrzeug". Das aber gibt es nur, wenn der Einsatz des Fahrzeuges in erster Linie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient und das Fahrzeug von einer technischen Prüfstelle entsprechend begutachtet worden ist.

Die erste Fahrt muss daher zu einer technischen Prüfstelle führen. Geprüft wird, ob das Fahrzeug gut erhalten und gepflegt, und ob der Originaleindruck nicht durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung beeinträchtigt ist. Die Hauptbaugruppen müssen original oder zeitgenössisch sein. Aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes sind allerdings Veränderungen zulässig, so ist also z.B. Gurt und Kat erlaubt.

Diese Eingangsuntersuchung gilt gleichzeitig als Hauptuntersuchung.

Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.

Motorräder:

46,02 Euro

Kraftfahrzeuge

191,73 Euro

Besonderer Hinweis:

Oldtimer-Fahrer sollten aber genau rechnen:
Wer zum Beispiel einen PKW mit einem Hubraum von weniger als 800 ccm hat, fährt selbst mit dem momentan höchsten Steuersatz für Benziner billiger.

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Ausfuhrkennzeichen für eine internationale Zulassung

Das Fahrzeug soll ins Ausland überführt werden. Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Fahrzeugpapiere und Kennzeichen (evtl. Herstellerbescheinigung, dass für dieses Fahrzeug kein Fahrzeug-Brief ausgegeben war).
  • Versicherungsbestätigung (Gelbe Versicherungsbescheinigung)
  • Nachweis über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
    (gültige Hauptuntersuchung)
  • Personalausweis

Sollten Sie sich über Ihren Reisepass ausweisen, benötigen wir zudem eine Meldebestätigung vom Einwohneramt, soweit Sie nicht in Nürnberg gemeldet sind.

Eine Vorfahrt des Fahrzeuges zwecks Identifizierung ist nur noch in Einzelfällen erforderlich! Hierzu bitten wir Sie sich unter der Rufnummer 231 - 40 01 zu informieren.

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Ersatz bei Verlust

Ein oder beide Kennzeichen wurde(n) verloren und es wird Ersatz benötigt.

Seit dem 1. November 2000 sind Eurokennzeichen obligatorisch. Auch wenn nur ein Kennzeichen zu ersetzen ist, müssen eventuell beide Schilder in Eurokennzeichen getauscht werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeug-Schein und Fahrzeug-Brief
  • Das zweite Kennzeichen (soweit noch vorhanden)
  • Personalausweis
  • Bei Vorlage des Reisepasses wird eine Meldebestätigung vom Einwohneramt benötigt, soweit Sie nicht in Nürnberg gemeldet sind.
  • Einen aktuellen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)

Versicherung an Eides Statt:

Die abzugebende Versicherung an Eides Statt macht Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Alternativ kann die Verlustmeldung auch durch einen Beauftragten erfolgen.

Verlustmeldung durch Beauftragten:

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über das oder die verlorengegangene(n) Kennzeichen auch bei einem Notar abgeben werden.

Die Versicherung an Eides Statt bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben.

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Erneuerung der Stempelplakette

Ein oder beide Kennzeichen wurde(n) beschädigt und sind zu erneuern.

Seit dem 1. November 2000 sind Eurokennzeichen obligatorisch. Auch wenn nur ein Kennzeichen zu ersetzen ist, müssen beide Schilder in Eurokennzeichen getauscht werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeug-Schein
  • Das oder die Kennzeichenschild(er)
  • einen aktuellen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)

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