Nürnberg online Stadtplan | Öffentliche VerkehrsmittelOrdnungsamt
 
Fotos vom Ordnungsamt
 
Suche:
 
Sie sind hier: 
 

Zulassung von Neufahrzeugen   

Im Inland gekaufte Neufahrzeuge

Ein fabrikneues Kraftfahrzeug wurde erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.

Benötigte Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei EG Typgenehmigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Kontonummer und Bankleitzahl

Im Ausland erworbene Neufahrzeuge

Im Ausland wurde ein fabrikneues Kraftfahrzeug erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (EG - Übereinstimmungsbescheinigung -CoC-Papier) oder Gutachten des TÜH/TÜV (§21 StVZO)
  • Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EG
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
  • Kontonummer und Bankleitzahl

Mehr zum Thema

Interner Link

Sonderfälle bei der Zulassung

Interner Link

Zahlweise der Gebühren

skip

  •  
Hilfe|Datenschutz|Zugangseröffnung

URL zu dieser Seite:
<http://nuernberg.de/internet/ordnungsamt/neufahrzeuge.html>