Fahrzeug verkaufen

Sie sind dazu verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Verkauf Ihres Fahrzeuges mitzuteilen.


Fahrzeugverkauf: Regelungen mit dem Käufer

Lassen sich Name und Adresse des Käufers sowie die Übergabe (schriftlich) bestätigen.

Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag vergleichen. Überzeugen Sie sich von der Gültigkeit des Personalausweises.

Die Steuerpflicht erlischt erst mit Ab-/ bzw. Ummeldung des Fahrzeugs.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
  • Kennzeichen
  • vorhandene Prüfberichte (Haupt- und Abgasuntersuchung)

Fahrzeugverkauf der Zulassungsbehörde mitteilen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies unter Angabe der Käuferdaten der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Davon profitieren auch Sie, denn damit ist beispielsweise bei Haftungsfragen der Verkauf bei der Behörde dokumentiert.
Dazu nutzen Sie bitte unseren Online-Dienst.

Erforderliche Unterlagen

  • Kaufvertrag/Käuferdaten

Gebühren: keine


Fahrzeugverkauf: Ärger vermeiden

In der täglichen Praxis erleben Kfz-Zulassungsbehörden, was bei einem Fahrzeugverkauf alles schiefgehen kann, teils mit weitreichenden Folgen. Häufig übergeben Verkäufer ihr Fahrzeug dem Käufer mit Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen – im Vertrauen darauf, dass der Käufer das Fahrzeug abmeldet oder auf sich selbst zulässt. Geschieht das nicht, flattern Ihnen möglicherweise Strafzettel ins Haus oder die Polizei steht bei einer Unfallflucht vor Ihrer Tür. Auch das Hauptzollamt wird die Kfz-Steuer weiterhin von Ihrem Konto abbuchen.

Deshalb geben wir Ihnen an dieser Stelle ein paar Empfehlungen:

  • Schließen Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag. Prüforganisationen, Automobilverbände oder Verkaufsplattformen bieten im Internet kostenfreie Musterverträge an.
  • Halten Sie das Übergabedatum des Fahrzeugs und die Uhrzeit fest. Am besten im Vertrag.
  • Prüfen Sie den Ausweis des Käufers so gut wie möglich und bitten ihn, diesen abfotografieren zu dürfen.
  • Melden Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde, idealerweise mit einer Kopie des Kaufvertrags. Dazu nutzen Sie schnell, sicher und einfach unseren Online-Dienst.
  • Melden Sie den Verkauf des Fahrzeugs auch Ihrer Versicherung.
  • Melden Sie das Fahrzeug vor der Übergabe ab, das geht bei Fahrzeugen, die ab 1. Februar 2015 zugelassen bereits online – auch ohne elektronischen Ausweis. Der Käufer kann für die Heimfahrt Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassung beantragen. Auch eine schriftliche Vereinbarung des Käufers im Kaufvertrag, mit der sich der Käufer zur Ab- oder Ummeldung verpflichtet, bietet Ihnen keinen Schutz.
  • Fahrzeugschein und –brief sowie Kennzeichen sollten Sie nicht getrennt übergeben, sondern erst nach der Abmeldung dem Käufer aushändigen. Eine Abmeldung ist nur bei Vorlage von Fahrzeugdokumenten UND Kennzeichen möglich.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Kraftfahrzeugzulassung

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:



Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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