Lassen sich Name und Adresse des Käufers sowie die Übergabe (schriftlich) bestätigen. Erst mit Eingang der Verkaufsmitteilung (Formular) bei der Zulassungsbehörde endet für den Verkäufer die Steuerpflicht.
Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag vergleichen. Überzeugen Sie sich von der Gültigkeit des Personalausweises.