Publikationen

Hier finden Sie von der Satzung des Behindertenrates über die UN-Menschenrechtskovention bis hin zu verschiedenen Stellungnahmen alles, was den Behindertenrat betrifft, welche Grundlagen der Arbeit des Behindertenrates zu Grunde liegen und wie der Behindertenrat politisch aktiv wird und auf aktuelle Themen reagiert.


Podiumsdiskussion zur Bezirkstagswahl 2023

Ein Bericht zur Podiumsdiskussion am 20.09.2023. Es geht um die Bezirkstagswahlen 2023.


Minderheitenrechte - Menschen mit Behinderung

Wir verweisen auf eine Diskussionsrunde bei Phoenix, die sich dem Thema Minderheitenrechte, insbesondere im Bezug auf Menschen mit Behinderung widmet.

Es diskutiert mit: Herr Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung


Positionspapier "inklusive Arbeit"

Der Ausschuss "Arbeit und Soziales" weist auf folgendes Positionspapier "Inklusive Arbeit" hin. Mit den Inhalten des Papiers besteht bei den Ausschuss-Mitgliedern große Übereinstimmung.

Die Teilhabe am Arbeitsleben findet für Menschen mit Behinderungen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen statt. Ziel ist jedoch immer die gemeinsame Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen. Berufliche Qualifizierung ist ein Weg. Die Herausforderungen hierbei sind groß.

Seit dem 1.5.2022 gibt es nun ein Positionspapier zu „Inklusiver Arbeit“, das auch in leichter Sprache vorliegt (s. Leichte Sprache). Gezeichnet haben es acht Verbände, finanziert haben die Übersetzung zehn Verbände. Die unterzeichnenden Verbände setzen sich bei aller Verschiedenheit mit Blick auf ihre Aufgabenbereiche in einem gemeinsamen Papier für die Stärkung inklusiver Arbeit ein. Sie verstehen sich als aktive Akteure, die gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen sowie staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren den Prozess zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben weiterentwickeln wollen.

Inklusive Arbeit als gleichberechtigte gemeinsame Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ist möglich und muss entsprechend gefördert werden, so die Botschaft der Verbände. Menschen mit Behinderungen, engagierte Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrts- und Fachverbände wissen, wie es gelingen kann.

In der gemeinsamen Presseerklärung heißt es weiter:
Menschen mit Behinderungen können und wollen ohne jede Diskriminierung in Betrieben und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten. Inklusives Arbeiten gelingt, wenn die jeweils individuell notwendige Unterstützung im Betrieb erfolgt. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen in Arbeitslosigkeit und in besonderen Einrichtungen konnte in den letzten Jahren nicht gravierend gesenkt werden.

Passgenaue Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind von zentraler Bedeutung, damit berufliche Teilhabe gelingt. Unflexible Strukturen, enge Zeit- und Finanzvorgaben verhindern inklusive Arbeit. Ein Paradigmenwechsel zur Teilhabeorientierung für alle Menschen mit Behinderung ist dringend erforderlich. Ein Arbeitsmarkt, der seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird, verfolgt nicht nur betriebswirtschaftliche Interessen, sondern behält die Menschen im Auge. Inklusion ist das Fundament für eine funktionierende demokratische Gesellschaft.

Teilhabe am Arbeitsleben ist ein Menschenrecht. Worten und Absichtserklärungen müssen jetzt Taten folgen!


Booklets des Behindertenrates

Der Behindertenrat hat im Jahr 2021 zwei Booklets erstellt. Der Ausschuss "Barrierefreiheit öffentlicher Raum" stellt dort Inhalte vor, die bei der Erstellung von barrierefreien Gebäuden wichtig sind.

Der Ausschuss "Bauen und Wohnen" hat sein Booklet darauf ausgelegt, die Herausforderungen der Barrierefreiheit im privaten Wohnumfeld herauszuarbeiten.

Beide Varianten können Sie nachfolgend einsehen.

Viel Spaß beim Durchstöbern.


Priorisierung zur Covid 19-Impfung für Risikopatienten

Der Behindertenbeauftragte der Stadt München, Herr Oswald Utz, empfiehlt:
"Risikopatienten können bei der Priorisierung zur Covid19 Impfung nach vorne rutschen!
Bisher waren Risikopatienten, die ambulant leben bei der Covid19 Impfung nicht in der Impfgruppe 1 und 2 vorgesehen, dies ist auch jetzt noch so.
Es gibt aber mittlerweile die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Attest und der Einzelfallentscheidung in der Priorisierung nach vorne zu rutschen."

Die Empfehlung lautet, bei der Anmeldung für den Impftermin wie in dem Beispiel zur Impfanmeldung erklärt, die entsprechenden Angaben zu machen. Die Impfzentren können damit gegebenenfalls eine "Binnenpriorisierung" vornehmen.

Die Bayerische Impfkommission sieht den Weg über einen Antrag vor, der dort zu stellen ist, wenn eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt werden soll. Das kann jedoch länger dauern.


Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher in Impfzentren

„Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher zählen nach Mitteilung des
Bundesministeriums für Gesundheit vom 29.01.2021 zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV vom 8.2.2021 und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie (ImpfKErstR) vom Freistaat Bayern erstattet.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird die Kreisverwaltungsbehörden in ihrer Zuständigkeit darüber informieren, dass alle Betroffenen auf eine/n ausgebildete/n Gebärdensprachdolmetscherin oder -dolmetscher ihrer/seiner Wahl zugreifen und diese/n mit ins Impfzentrum nehmen kann und dass die Impfzentren bzw. Kreisverwaltungsbehörden nachträglich die von den Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern ausgestellte Rechnung erstatten sollen.
Den Impfzentren steht bereits seit Wochen ein Film in Gebärdensprache zu den Abläufen im Impfzentrum zur Verfügung, den wir auch auf unserer Seite anbieten:

Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax: 09131 / 6808-2202
kontaktieren. Für einen Impfvorgang dürfen Sie mit ca. 30 Minuten rechnen.“


Kontaktbeschränkungen für Menschen mit Behinderung mit Assistenzbedarf

Folgender Passus wurde in den FAQ (Lockdown-Fragen) des STMGP veröffentlicht:

„Wie sind die Regeln zur Kontaktbeschränkung für Menschen mit Behinderung
auszulegen?

Es gelten zunächst auch hier die allgemeinen Regeln zu den Kontaktbeschränkungen in § 4 der 11. BayIfSMV. Nicht einzurechnen sind aber Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Behinderung zwingend benötigen.“


Übersicht der Ampeln mit Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte in Nürnberg

Hier finden Sie eine Straßenliste der Ampeln mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte vom Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg.

In der Liste gibt es bereits sanierte Ampelanlagen, bei denen eine Blindenausstattung geplant wurde, die Umsetzung jedoch noch aussteht.


Internetseite der Stadt Nürnberg mit Informationen in Deutscher Gebärdensprache

Die Stadt Nürnberg hat eine neue Internetseite mit Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) speziell für Menschen mit Hör-Einschränkungen eingerichtet. Die Website ist unter dgs.nuernberg.de erreichbar und auch direkt von der Startseite des Stadtportals sowie über die Startseite des Behindertenrats über das DGS-Icon der "gebärdenden Hände" zu finden.


Weitere interessante und wichtige links

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Aktualisiert am 04.09.2024, 21:24 Uhr

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