Verkehrserziehung durch die Verkehrspolizeidirektion Nürnberg im SJ2018/19
Verkehrserziehung durch die Verkehrspolizeidirektion Nürnberg im SJ2018/19
An der B1 wurden in insgesamt 34 Klassen Schulungen durch die Verkehrspolizeidirektion Mittelfranken durchgeführt, um die Verkehrssicherheit gerade bei jungen Verkehrsteilnehmern zu steigern.
Alle 75 Minuten ereignet sich in Bayern ein Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Gerade Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind an Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen überproportional beteiligt.
Etwa jeder fünfte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt. Um die Sicherheit der jungen Fahrer und Beifahrer zu fördern, ist „Begleitetes Fahren mit 17“ eingeführt worden. Dabei ist die Fahrberechtigung mit 17 Jahren an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrerinnen und Fahrer nur mit einer erwachsenen Begleitperson fahren.
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert geistige und körperliche Fitness. Diese wird durch Alkohol- und Drogeneinfluss erheblich eingeschränkt. Darum gilt seit dem 01.08.2007 eine 0,0-Promille Grenze für Fahranfänger. Die Strafen bei einem Verstoß gegen diesen Wert sind erheblich und nach Promillegehalt im Blut gestaffelt. Bei Unfällen und Fahrfehlern aufgrund von mind. 0,3 Promille Alkoholgehalt im Blut gilt dies als Straftat, und es werden sieben Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Schadensersatz, Schmerzensgeld und evtl. eine Rente an die Unfallopfer fällig, abgesehen vom menschlichen Leid.
Ein weiteres gravierendes Problem bei jungen Verkehrsteilnehmern sind Drogen am Steuer.
Auch ohne Verkehrsaufälligkeit kann die Führerscheinstelle bei Konsum oder Besitz „harter“ Drogen oder regelmäßigem Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis entziehen. Zudem droht die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz. Sollten Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen, sind sieben Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Führerscheinentzug unumgänglich. Die Verkehrspolizei ist mittlerweile bei der Feststellung von Drogenkonsum geschult. Mit sog. Drogenschnelltests bei Verkehrskontrollen kann die Einnahme von „harten“ Drogen nachgewiesen werden. Sollte ein Schnelltest einen Verdacht auf Drogenkonsum ergeben, so wird eine Blutentnahme durchgeführt, die notfalls gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt wird.
Vielen Dank für die informativen Veranstaltungen der Verkehrspolizeidirektion Mittelfranken an der B1. Hoffentlich können diese Veranstaltungen auch dazu beitragen, die Verkehrssicherheit auf den Straßen gerade bei jungen Verkehrsteilnehmern zu erhöhen.
Jürgen Horst