Hinweis zur Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht ist nach 12 Jahren Schulbesuch erfüllt. (in der Regel 9 Jahre Allgemeinbildende Schule + 3 Jahre Berufsschule).

Berufsschulpflichtige sind zum Besuch der Berufsschule gesetzlich verpflichtet. Kommt eine Schülerin/ein Schüler nicht zur Schule, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

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