Kosten für den Schulbesuch und Schulwegefreiheit
Kosten für den Schulbesuch
Das BVJ ist kostenfrei. Für Verbrauchsmaterial und Exkursionen müssen die Schüler/-innen allerdings einen kleinen Eigenanteil bezahlen (Kopiergeld und sonstige Kosten für Lehrfahrten). Dieser wird von der Klassenleitung eingesammelt. Falls Sie Leistungen nach SGB IV der ARGE beziehen, können Sie Leistungen aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“ beantragen.
Schulwegefreiheit
Falls die Schule mind. 3 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist, erhält Ihr Kind eine kostenlose Fahrkarte für die Dauer des Schulbesuchs. Dies wird im Einzelfall geprüft. Die Fahrkarte wird monatlich von der Klassenleitung ausgegeben. Bei Abbruch/Beendigung des BVJ muss die Fahrmarke wieder abgegeben werden.