Abschluss der Mittelschule:
Liegt die Vorrückungserlaubnis in die 9. Klasse vor, erhalten Schüler/-innen bei erfolgreichem Besuch des BVJ den Mittelschulabschluss.
Liegt die Vorrückungserlaubnis in die 9. Klasse vor, erhalten Schüler/-innen bei erfolgreichem Besuch des BVJ den Mittelschulabschluss.