Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Anmelden, Abmelden oder Ummelden




Anmelden oder Ummelden über den Online-Dienst

Neu in Nürnberg? Melden Sie Ihren Wohnsitz jetzt bequem online um - ganz ohne Termin im Bürgeramt. © Senatskanzlei Hamburg/Christan O. Bruch

Sparen Sie sich den Weg zum Bürgeramt und erledigen Sie Ihre An- oder Ummeldung bequem von Ihrem neuen Zuhause aus.

Online-Dienst nur für Meldung der Hauptwohnung

Über den Online-Dienst können Sie derzeit ausschließlich die Meldung Ihrer Hauptwohnung erledigen. Personen, die in Nürnberg ihre Nebenwohnung melden möchten (zum Beispiel Studierende), benötigen einen Termin vor Ort.

- einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
- Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter (oder der Person, die Ihnen die Nutzung der Wohnung gestattet). Wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der neuen Wohnung sind, benötigen Sie keine Wohnungsgeberbestätigung.
- Nutzerkonto (BundID)
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp für Smartphone, Tablet oder PC

Nach Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- oder ummelden. An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Nürnberg anmelden.

Die An- oder Ummeldung kann frühestens am Tag des Einzugs erfolgen.

    1) Auf dem Serviceportal „gemeinsam online“ loggen Sie sich mit dem Nutzerkonto ein, das Sie verwenden möchten und authentifizieren sich mit Ihrem Online-Ausweis und der AusweisApp. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
    2) Sie geben die Informationen zu Ihrer neuen Wohnung an und laden Ihre Wohnungsgeberbescheinigung hoch.
    3) Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgeramt steht Ihre Meldebestätigung im Online-Dienst zum Download bereit. Nun können Sie über den Online-Dienst die auf dem Ausweis gespeicherte Anschrift aktualisieren.
    4) Der neue Adressaufkleber kommt per Post. Sie müssen ihn nur noch auf Ihr Ausweisdokument kleben.

    • Zum Online-Dienst<https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=EWA>

    - Die Eingabe Ihrer Daten dauert ungefähr zehn Minuten.
    - Danach nimmt die Prüfung Ihrer Daten durch die Meldebehörde wenige Werktage in Anspruch.
    - Ihren Adressaufkleber erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei bis fünf Tagen mit der Post zugestellt.

      Leider nicht. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie dies mit dem Bürgeramt vor Ort.

      Sie können die PIN Ihres Online-Ausweises in der Servicestelle "Mein Nürnberg" oder vormittags in den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd kostenfrei und ohne Termin aktivieren oder neu setzen lassen.

      • Mehr erfahren<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/online_ausweisfunktion_nachtraeglich_aktivieren_entsperren_pin_erneuern.html>

      Keine Sorge. Ihre Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und Ihnen die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird.
      Ist die Aktualisierung Ihres Ausweises per Online-Dienst und Online-Ausweisfunktion erfolgt (Überschreiben des Chips im Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift), ist Ihr Ausweisdokument aktuell. Trotzdem sollten Sie den Adressaufkleber aktualisieren.
      Einen neuen Aufkleber erhalten Sie in der Servicestelle "Mein Nürnberg", Äußere Laufer Gasse 29.
      Haben Sie das Anschreiben zum verlorengegangenen Adressaufkleber noch? Für die Kolleginnen und Kollegen am Schalter ist es einfacher, wenn Sie es mitbringen. ​

      Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden Daten an andere Behörden und öffentliche Stellen übermittelt. In einigen Fällen können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

      Hierzu können Sie unseren Online-Dienst nutzen:

      Anträge und Formulare

      Rechtsgrundlage

      Der Online-Dienst ist ein Service aus Hamburg, der bundesweit bereitgestellt wird.

        - Ausweisdokument(e) im Original
        - Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter (oder der Person, die Ihnen die Nutzung der Wohnung gestattet)
        - Eheurkunde, Geburtsurkunde aller Beteiligten (falls vorhanden)

          Nach Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- oder ummelden. An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Nürnberg anmelden.

          Die An- oder Ummeldung kann frühestens am Tag des Einzugs erfolgen.

            Nein. Nutzen Sie unseren Online-Dienst auf dieser Seite, wenn Sie keine Zeit zu einem persönlichen Termin vor Ort haben.

            Alternativ ist auch eine Bevollmächtigung für einen Vor-Ort-Termin möglich. Hierbei benötigt die bevollmächtigte Person:

            - eine formlose Vollmacht
            - die Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter (oder der Person, die Ihnen die Nutzung der Wohnung gestattet)
            - die Ausweise und/oder Pässe aller umzumeldenden Personen
            - den Ausweis bzw. Pass der bevollmächtigten Person selbst

            Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien genügen nicht. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person umfassend über die Lebens- und Wohnverhältnisse informiert sein muss. Kann eine Meldung wegen fehlender Informationen nicht durchgeführt werden, ist ein erneuter Besuch beim Bürgeramt notwendig.

            In wenigen Ausnahmefällen werden Meldungen weiterhin per Post akzeptiert. Dies gilt ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen o.ä. sowie wenn eine gesetzliche Betreuung besteht. Um für Ihre Einrichtung Formulare zu erhalten, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.

            Die Bearbeitung erfolgt sofort.

              Betreuen Sie eine Person und umfasst die Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht, können Sie die Meldung für diese Person vornehmen. Bringen Sie dafür bitte den Betreuerausweis, Ihren Ausweis sowie (falls vorhanden) den Ausweis der zu betreuenden Person mit oder schicken Sie uns diese per Post zu.

              Wurde Ihnen für eine Person eine Generalvollmacht erteilt, die auch das Aufenthaltbestimmungsrecht beinhaltet, muss diese bei Meldungen im Original zusammen mit dem Ausweis der bevollmächtigten und betroffenen Person vorliegen. Die Meldung kann dann vorgenommen werden.

                Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Meldung diejenige Person verantwortlich, zu welcher diese ziehen.

                  Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden Daten an andere Behörden und öffentliche Stellen übermittelt. In einigen Fällen können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

                  Hierzu können Sie unseren Online-Dienst nutzen:

                  Es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht. Die wichtigsten sind:

                  - Aufenthalt in einer Wohnung in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten, wenn die Person für eine weitere Wohnung in Deutschland gemeldet ist und diese auch tatsächlich bewohnt
                  - Personen, welche sich üblicherweise im Ausland aufhalten und nicht mehr als drei Monate in einer Wohnung wohnen (beispielsweise als Touristen)
                  - Personen, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen von der Meldepflicht befreit sind (beispielsweise Konsulatsangehörige oder aktive Angehörige fremder Streitkräfte)

                  Fragen zu diesen und weiteren Sonderregelungen können über unser Kontaktformular oder telefonisch geklärt werden.

                  Anträge und Formulare

                  Rechtsgrundlage


                  Sie müssen sich nur in zwei Fällen in Nürnberg abmelden:

                    • Sie hatten eine Zweit-/Nebenwohnung und geben diese nun ersatzlos auf.
                    • Sie ziehen ins Ausland.

                    Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Behörde der Hauptwohnung ODER der Nebenwohnung erfolgen. Sie können die Abmeldung also auch in Nürnberg erledigen, wenn Ihre Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde war. Die Abmeldung der Nebenwohnung über den Upload-Assistent oder per Post/E-Mail/Fax ist nicht möglich.

                    Die Abmeldung ins Ausland kann über den Upload-Assistenten hochgeladen werden und muss nicht persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst sieben Tage vor Abreise erfolgen kann.

                      - Ausweisdokument
                      - Ihre neue Adresse im Ausland (falls bekannt)

                        Nachdem Sie Ihre Nebenwohnung aufgegeben haben oder ins Ausland gezogen sind, haben Sie zwei Wochen Zeit, um sich abzumelden. Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie sich auch maximal sieben Tage vor dem Umzug in Nürnberg abmelden.

                          Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss persönlich erfolgen. Dies kann bei der Behörde der Hauptwohnung ODER der Nebenwohnung erfolgen.

                          Für die Abmeldung ins Ausland können Sie entweder persönlich im Bürgeramt Mitte vorbeikommen oder die Abmeldung schriftlich erledigen. Wenn Sie Ihre Abmeldung ohne persönlichen Termin durchführen möchten, können Sie so vorgehen:

                          Füllen Sie das Meldeformular "Abmeldung" aus und
                          1. Möglichkeit: Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular an folgende Adresse:
                          Bürgeramt Mitte
                          Äußere Laufer Gasse 25
                          90403 Nürnberg
                          2. Möglichkeit: Werfen Sie das Meldeformular persönlich in den Briefkasten des Bürgeramt Mitte, Äußere Laufer Gasse 25.
                          3. Möglichkeit: Laden Sie das Meldeformular über den Upload-Assistenten hoch.

                            Betreuen Sie eine Person und umfasst die Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht, können Sie die Meldung für diese Person vornehmen. Bringen Sie dafür bitte den Betreuerausweis, Ihren Ausweis sowie (falls vorhanden) den Ausweis der zu betreuenden Person mit. Die Anmeldung wird am Schalter bearbeitet.

                            Wurde Ihnen für eine Person eine Generalvollmacht erteilt, die auch das Aufenthaltbestimmungsrecht beinhaltet, muss diese bei Meldungen im Original zusammen mit dem Ausweis der bevollmächtigten und betroffenen Person vorliegen. Die Meldung kann dann vorgenommen werden.

                              Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Abmeldung diejenige Person verantwortlich, aus deren Wohnung sie ausziehen.

                                Die Abmeldung ist kostenlos.

                                  Wenn Sie die vollständige Anschrift angegeben haben, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung per Post an Ihre neue Adresse im Ausland. Das kann einige Wochen dauern.

                                    Anträge und Formulare

                                    Rechtsgrundlage