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Besuche im Bürgeramt – nur mit Termin
Abholung von Ausweisdokumenten
Um zu erfahren, ob Ihr Ausweisdokument abholbereit ist, können Sie entweder einen Online-Assistenten oder ein telefonisches Ansageband nutzen - 24 Stunden täglich.
Um die telefonische Ansage zu nutzen, wählen Sie bitte die folgende Telefonnummer des Bürgeramts Mitte:
0911 / 231-3293
Für die Abholung von Ausweispapieren brauchen Sie keinen Termin, Sie benötigen nur noch den Abholschein, den Sie beim Einlass bitte vorzeigen. Abholungen können erfolgen:
Montag
8 - 15.30 Uhr
Dienstag
10 - 18 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 15.30 Uhr
Freitag
8 - 12.30 Uhr
Achtung:
Dies gilt nur für Dokumente, welche im Bürgeramt Mitte in der Äußeren Laufer Gasse 25 beantragt wurden. Bei Beantragung in einem der Bürgerämter informieren Sie sich über den aktuellen Stand bitte auf deren Internetseite.
Personalausweis
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Personalausweis beantragen möchten, muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
Bitte buchen Sie online einen Termin bei einem der Bürgerämter.
- aktuelles biometrisches Passfoto gemäß Fotomustertafel (nicht älter als ein Jahr, bei Kindern je nach Veränderung des Gesichtsbilds auch weniger)
- Gebühr (siehe Tabelle unten; Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich)
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde im Original
- falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft)
Die Dauer der Fertigstellung des Personalausweises beträgt etwa drei bis vier Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
- Anruf bei der Bandansage (0911 231-3293)
- Scannen des QR-Codes auf dem Abholschein
- Online-Abfrage:
Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich; er muss spätestens bei Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Sie benötigen auch hierfür ein biometrie-taugliches Lichtbild. Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und kostet 10 Euro. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.
Wo muss ich hin?
- Vorläufige Personalausweise werden am Sonderschalter beantragt.
- Der Antragssteller muss persönlich am Schalter vorsprechen.
- Für Ihren Besuch buchen Sie bitte online einen Termin bei einem der Bürgerämter.
Was muss ich mitbringen?
- aktuelles biometrisches Passfoto gemäß Fotomustertafel (nicht älter als ein Jahr, bei Kindern je nach Veränderung des Gesichtsbilds auch weniger)
- Gebühr
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- ggf. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde im Original
Es ist egal, woher Ihr Foto stammt, solange es den Anforderungen an ein biometrisches Foto entspricht und bei Erwachsenen nicht älter als ein Jahr alt ist (bei Kindern je nach Veränderung des Gesichtsbilds auch weniger). Pass- oder Ausweisbilder können Sie im Bürgeramt Mitte an der Fotostation in der Wartehalle oder bei mehreren Fotostudios im Umfeld des Bürgeramts Mitte anfertigen lassen.
Ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zu Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Zustimmungserklärung (Unterschrift) aller Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
- dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
Wichtig: Die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern:
Allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
Wenn der Pass vom anderen Elternteil beantragt werden soll, benötigt dieser zusätzlich zur Zustimmungserklärung auch eine formlose Vollmacht des Elternteils, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Ein Nachweis über die Vormundschaft und ein Ausweisdokument des Vormunds sind im Original mitzubringen.
Der Online-Ausweis ist die digitale Erweiterung Ihres Personalausweises.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie Ihre Identität bei digital beantragbaren Leistungen gegenüber Behörden oder Unternehmen sicher nachweisen. Ihre Ausweiskarte ist dafür zusätzlich mit einem Chip ausgestattet.
Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises finden Sie in der Broschüre "Sicher, einfach, digital – Der Online-Ausweis" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Bevor die Online-Ausweisfunktion verwendet werden kann, muss die im „PIN-Brief“ mitgeteilte fünfstellige Aktivierungs-PIN von der Bürgerin bzw. dem Bürger in eine selbstgewählte sechsstellige PIN geändert werden.
Das Setzen der sechsstelligen PIN kann erfolgen:
- an einem NFC-fähigen Smartphone mit AusweisApp
- an einem Computer, wenn dort Lesegerät und AusweisApp vorhanden sind
Die PIN kann jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Das Setzen der PIN ist kostenlos.
Sie können die PIN Ihres Online-Ausweises in der Servicestelle "Mein Nürnberg" oder vormittags in den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd kostenfrei und ohne Termin aktivieren oder neu setzen lassen.
Sie müssen eine Verlusterklärung abgeben. Dies können Sie bei der Polizei oder den Bürgerämtern erledigen.
Nähere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht ist gesetzlich im Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1 verankert.
Dienstleistung | Erläuterungen | Gebühr |
---|---|---|
Personalausweis | unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Personalausweis | ab 24 Jahren | 37 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | Gültigkeit: 3 Monate | 10 Euro |
Reisepass
Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich im Bürgeramt Mitte oder einem der Bürgerämter vorsprechen. Auch wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
Bitte buchen Sie online einen Termin bei einem der Bürgerämter.
- aktuelles biometrisches Passfoto gemäß Fotomustertafel (nicht älter als ein Jahr, bei Kindern je nach Veränderung des Gesichtsbilds auch weniger)
- Gebühr (siehe Tabelle unten; Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich)
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Geburts- und ggf. Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
- falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft)
- wenn Sie die Abholung Ihres Ausweisdokuments von einer anderen Person vornehmen lassen möchten: ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
Die Dauer der Fertigstellung des Reisepasses beträgt vier bis sechs Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es zu abweichenden Wartezeiten kommen.
Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich; er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Sie können einen Expressreisepass beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei innerhalb von drei bis fünf Werktagen (Montag bis Freitag) hergestellt. Er entspricht in seiner Funktion vollumfänglich den Anforderungen eines auf dem üblichen Weg beantragten Reisepasses. Bitte beachten Sie die damit verbundene erhöhte Gebühr.
In besonders dringenden, nachweisbaren Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen. Bitte beachten Sie die damit verbundene erhöhte Gebühr.
Es ist egal, woher Ihr Foto stammt, solange es den Anforderungen an ein biometrisches Foto entspricht und nicht älter als ein Jahr alt ist (bei Kindern je nach Veränderung des Gesichtsbilds auch weniger). Pass- oder Ausweisbilder können Sie im Bürgeramt Mitte an der Fotostation in der Wartehalle oder bei mehreren Fotostudios im Umfeld des Bürgeramts Mitte anfertigen lassen.
Ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zu Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Zustimmungserklärung (Unterschrift) der Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
- dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
Wichtig: die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern:
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis alleine beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
Wenn der Pass vom anderen Elternteil beantragt werden soll, benötigt dieser zusätzlich zur Zustimmungserklärung auch eine formlose Vollmacht des Elternteils, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
Bei gesetzlicher Vertretung durch einen Betreuer ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Sie müssen eine Verlusterklärung abgeben. Dies können Sie bei der Polizei oder den Bürgerämtern erledigen.
Bei Grenzübertritten ist grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Reisepasses erforderlich, dies gilt auch für Kinder.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer genügt jedoch die Vorlage eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt ihres Auslandsaufenthalts, welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen und denken Sie hierbei auch an Transitländer.
Beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Bearbeitungszeiten für die Dokumente, da diverse Länder vorläufige Reisepässe/Personalausweise oder Kinderreisepässe nicht anerkennen.
Spezielle Regelungen können auch nur für einzelne Gruppen von Reisenden gelten. Auch haben Fluggesellschaften teilweise andere Vorgaben für die Beförderung!
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, bei Ihrem Reisebüro/der Fluggesellschaft oder bei den Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder.
Die Stadt Nürnberg übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Sie mit dem beantragten Dokument wie gewünscht reisen können. Das richtige Dokument zu beantragen, liegt allein in Ihrer Verantwortung!
Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes.
Nähere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigen einen Pass, um sich bei der Ein- und Ausreise auszuweisen. Die Passpflicht ist gesetzlich im Passgesetz (PaßG) verankert.
Ausweisdokument | Seitenanzahl | Gebühr |
---|---|---|
Reisepass | 32 Seiten | 70,00 Euro |
Reisepass | 48 Seiten | 92,00 Euro |
Expressreisepass | 32 Seiten | 102,00 Euro |
Expressreisepass | 48 Seiten | 124,00 Euro |
Ausweisdokument | Seitenanzahl | Gebühr |
---|---|---|
Reisepass | 32 Seiten | 37,50 Euro |
Reisepass | 48 Seiten | 59,50 Euro |
Expressreisepass | 32 Seiten | 69,50 Euro |
Expressreisepass | 48 Seiten | 91,50 Euro |
Kinderreisepass
Aktuelle Informationen zu Ausweisen für Kinder
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Welches Ausweisdokument sollte stattdessen für Kinder beantragt werden?
Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
Fragen und Antworten zur Abschaffung des Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass ist ein Ausweisdokument ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip.
Wegen ihrer geringeren Sicherheit haben Ausweisdokumente ohne Chip eine kürzere Gültigkeitsdauer. Beim Kinderreisepass beträgt sie ein Jahr. Das bedeutet einen hohen Aufwand für Eltern und Verwaltung, weil jährlich ein neuer Pass ausgestellt werden muss.
Darüber hinaus werden Kinderreisepässe nicht überall als Ausweisdokument akzeptiert. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie ihn anerkennen oder nicht.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.
Bei Grenzübertritten ist grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Reisepasses mit Chip erforderlich, dies gilt auch für Kinder.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer genügt jedoch die Vorlage eines Personalausweises.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt ihres Auslandsaufenthalts, welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen und denken Sie hierbei auch an Transitländer.
Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes.
Personalausweise und Reisepässe sind für Kinder sechs Jahre gültig.
Das Bundesinnenministerium weist jedoch darauf hin, dass sich insbesondere Säuglinge und Kleinstkinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind (Quelle: Bundesinnenministerium).
Die Dauer der Fertigstellung des Personalausweises beträgt etwa drei bis vier Wochen. Für einen Reisepass beträgt die Dauer vier bis sechs Wochen.
Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es zu abweichenden Wartezeiten kommen.
eID-Karte
Die eID-Karte ist ein Dokument für EU-Bürgerinnen und -Bürger, um sich im Internet mit der Online-Ausweisfunktion sicher identifizieren zu können. Sie kann auch für Staatsangehörige eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt werden. Die Antragstellung kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen.
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Für Ihren Besuch buchen Sie bitte online einen Termin bei einem der Bürgerämter.
- Gebühr in Höhe von 37 Euro (Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich, Kreditkarten werden nicht akzeptiert)
- aktuelles Ausweisdokument des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen
Hinweis: Für die eID-Karte ist kein Bild erforderlich, da sie nur zur Online-Verwendung geschaffen wurde. Sie ersetzt auch nicht das ausländische Ausweisdokument.
Die Dauer der Fertigstellung der eID-Karte beträgt etwa drei bis vier Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.
Bevor die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion verwendet werden kann, muss die im „PIN-Brief“ mitgeteilte fünfstellige Aktivierungs-PIN von der Bürgerin bzw. dem Bürger in eine selbstgewählte sechsstellige PIN geändert werden.
Das Setzen der sechsstelligen PIN kann erfolgen:
- an einem NFC-fähigen Smartphone mit AusweisApp
- an einem Computer, wenn dort Lesegerät und AusweisApp vorhanden sind
Die PIN kann jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Das Setzen der PIN ist kostenlos.
Sie können die PIN Ihrer eID-Karte in der Servicestelle "Mein Nürnberg" oder vormittags in den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd kostenfrei und ohne Termin aktivieren oder neu setzen lassen.
Ausweispflicht
Die Ausweispflicht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde sind diese Dokumente vorzulegen.
Der Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ausweispflichtbefreiung
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können
Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die
Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis
dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Personen,
- für die ein Betreuer bestellt ist oder die handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von jemanden mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann vor Ort oder per Post beantragt werden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Information zu den benötigten Unterlagen.
Postadresse:
Bürgeramt Mitte
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
Vor-Ort-Termin:
Für Ihren Besuch vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin über den nachfolgenden Link.
- ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben mit Begründung
- alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
- ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (nicht notwendig, wenn die Person dauerhaft im Pflegeheim wohnhaft ist)
- bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
- bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers
- bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- wenn Sie den Antrag per Post schicken: Personalausweis des Betreuers oder Bevollmächtigten in Kopie beilegen