Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Melderegisterauskunft

Buergeramt Eberhardshof Eingang

Neues Bürgeramt Eberhardshof: Termine ab sofort verfügbar

Am 16. Dezember 2024 hat die Stadt Nürnberg das neue Bürgeramt Eberhardshof eröffnet. Buchen Sie Ihren nächsten Termin in der neuen Außenstelle in der Fürther Straße 232. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung.

Führungszeugnis

Führungszeugnis noch nicht angekommen?

Wegen eines technischen Problems beim Versand von Anträgen an das Bundesamt für Justiz kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Führungszeugnissen. Lesen Sie hier, was Sie in dringenden Fällen tun können.

Elektronische Wohnsitzanmeldung in Nürnberg verfügbar

Gerade umgezogen? Jetzt online anmelden

In Nürnberg können Sie Ihre Hauptwohnung bequem online an- oder ummelden – ganz ohne Termin im Bürgeramt. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und Ihr Smartphone.

Stadt Nürnberg: Termin online buchen

Besuche im Bürgeramt – nur mit Termin

Für Ihren Besuch in den Bürgerämtern benötigen Sie einen Termin. Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.

Auskünfte über andere Personen

Bei der Melderegisterauskunft geht es um eine Auskunft über eine andere Person. (Falls Sie einen Nachweis über Ihre Wohnsitzanmeldung brauchen oder für eine andere Person bevollmächtigt sind, diese anzuholen, benötigen Sie eine Meldebescheinigung.)

    - Bei einer einfachen Auskunft werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Meldeanschrift mitgeteilt.
    - Eine erweiterte Auskunft mit zusätzlichen Daten ist nur bei einem berechtigten Interesse oder einem rechtlichen Interesse möglich.

      Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Dazu müssen die Suchangaben mit den Eintragungen im Melderegister übereinstimmen.
      Sie benötigen für eine Suchanfrage daher mindestens drei eindeutige Suchmerkmale über die angefragte Person: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Adresse in Nürnberg

        Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

          Die Gebühren sind per Vorkasse zu zahlen.

          Einfache Online-Auskunft:
          - 10 Euro pro angefragter Person; mögliche Zahlungsarten im Online-Vorgang: Kreditkarte (Visa oder Mastercard), GiroPay, Lastschrift
          - bei einer bayernweiter Bürger- bzw. ZEMA-Auskunft (AKDB): 9,52 Euro pro angefragter Person

          Eine erweiterte Auskunft, eine Altbestandsauskunft oder Vorort-Ermittlungen:
          15 Euro pro angefragter Person

          Bei einer schriftliche Anfrage überweisen Sie die Gebühr vorab und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit der Anfrage an uns. Ohne Zahlungsnachweis eingehende Anfragen müssen unbeantwortet zurückgesandt werden.
          Unsere Bankverbindung:
          Bürgeramt Mitte Nürnberg
          Kontonummer: 101 545 65
          Bankleitzahl: 760 501 01
          IBAN: DE06 7605 0101 0010 1545 65
          SWIFT-BIC: SSKNDE77XXX
          Als Verwendungszweck geben Sie bitte den Namen der gesuchten Person an.

            § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)


              Wie ist der Ablauf?

              Einfache Auskünfte online einholen

              Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

              Eine einfache Auskunft über eine Person, die in Nürnberg aktuell gemeldet ist oder ab dem 01.01.1983 verstorben oder verzogen ist, können online abgefragt werden. Sie erhalten die Auskunft sofort am Display angezeigt, somit entfallen Bearbeitungs- und Wartezeiten.

              Auch eine überregionale einfache Auskunft über die aktuelle Adresse eines Einwohners ist möglich:

              Erweiterte Auskunft, örtliche Ermittlung oder Auskunft aus dem Altbestand (vor 1983) schriftlich beantragen

              Der Antrag auf eine erweiterte Melderegisterauskunft, eine örtliche Ermittlung oder eine Auskunft aus dem Altbestand ist derzeit noch nicht online möglich. Bitte nutzen Sie folgendes Formular und lassen Sie es uns per Post zukommen.


              FAQs: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Melderegisterauskunft

              Persönlich vor Ort eine Auskunft beantragen
              Sie können den Antrag schriftlich oder formlos im Einwohneramt oder bei unseren Bürgerämtern stellen, sofern Sie unser Online-Angebot nicht nutzen möchten.
              Bitte bringen Sie bei einem Vororttermin Ihren gültigen Ausweis oder Pass mit.

              Schriftliche Anfrage
              Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung einer schriftlichen Melderegisteranfrage eine längere Bearbeitungszeit beansprucht, als die Beantwortung einer Online-Anfrage. Es sind zusätzlich Arbeitsschritte wie die Prüfung des Zahlungsvorgangs notwendig, die beim Online-Antrag wegfallen.

                Die erteilte Auskunft kann von den tatsächlichen Wohnverhältnissen abweichen. Dies ist der Fall, wenn vom Bürger beziehungsweise der Bürgerin die Meldepflicht (Ab- und Ummeldung) nicht beachtet wurde. Daher kann eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der übermittelten Adresse auch wohnt, nicht übernommen werden.

                  - Aktueller Datenbestand
                  Der aktuelle Datenbestand enthält die Daten aller Einwohner, die in Nürnberg gegenwärtig gemeldet oder ab dem 01.01.1983 verstorben oder verzogen sind.

                  - Altbestand
                  Die Altbestände sind sortiert nach den Merkmalen „Deutsch“ oder „Ausländer“ und bestehen aus verfilmten Karteikarten, welche bei Verheirateten unter dem Namen des männlichen Ehegatten geführt wurden.

                  Bitte geben Sie daher bei Auskunftsersuchen immer zusätzlich auch an, aus welchem Jahr Ihrer Kenntnis nach die letzte Anschrift in Nürnberg stammt, ob die gesuchte Person die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, wie der Vorname des Ehemannes lautete, falls die gesuchte Person weiblich ist und zum Zeitpunkt des Aufenthalts verheiratet war.

                  - Archivbestand
                  Über Archivbestände erteilt nur noch das Stadtarchiv Nürnberg Auskünfte.
                  Diese Bestände enthalten die Meldedaten von Einwohnern, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder verzogen sind.

                  Diese erteilt nur das Ordnungsamt.