
Geburt
Kommt Ihr Kind in Nürnberg zur Welt, stellen wir die Geburtsurkunde aus. Wer im Ausland geboren wurde, kann unter bestimmten Bedingungen in Nürnbergs Geburtenregister geführt werden.
Kommt Ihr Kind in Nürnberg zur Welt, stellen wir die Geburtsurkunde aus. Wer im Ausland geboren wurde, kann unter bestimmten Bedingungen in Nürnbergs Geburtenregister geführt werden.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verwaltungsangelegenheiten, die mit der Eheschließung verbunden sind. Wenn Sie als Nürnberger im Ausland heiraten, sind wir für die Nachbeurkundung der Ehe im deutschen Eheregister zuständig.
Ein Sterbefall wird in Nürnberg erfasst, wenn die Person in Nürnberg verstorben ist. In der Regel zeigt das beauftragte Bestattungsinstitut den Todesfall bei uns an. Wenn Nürnberger Bürger im Ausland versterben, kann der Sterbefall nachträglich auch bei uns beurkundet werden.
Scheidungen und Adoptionen sind nicht Aufgaben des Standesamtes. Aber wir beraten und informieren Sie hierzu. Weitere Themen: Elternschaft anerkennen, Vaterschaft anfechten.
Wenn ein Name festgelegt oder geändert werden soll, beurkunden wir das: Beispielsweise bei der Geburt eines Kindes oder nach einer Heirat. Auch in bestimmten anderen Fällen ist eine Namensänderung möglich.
Sie können aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten. In Bayern ist dafür das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig. In Nürnberg nehmen zusätzlich auch die Bürgerämter Ihren Austritt entgegen.
Wir stellen Urkunden über Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften aus, die in Nürnberg erfolgt sind. Hier erfahren Sie, welche Urkunden Sie bei uns bekommen und wie Sie diese anfordern können.