Sie können verschiedene Arten von Führungszeugnissen beantragen:
- Privates Führungszeugnis
- Behördliches Führungszeugnis
- Erweitertes Führungszeugnis (privat oder behördlich)
Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um das Führungszeugnis:
Führungszeugnis online beantragen
Am schnellsten bekommen Sie Ihr Führungszeugnis, wenn Sie es online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Voraussetzungen und Unterlagen
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- die installierte AusweisApp, um eine sichere Verbindung zwischen dem Ausweis und dem PC bzw. Smartphone herzustellen
- Kreditkarte (Visa oder Mastercard) für die Bezahlung im Online-Dienst
Hier können Sie Ihren Antrag direkt online stellen und bezahlen:
Sie können ein Führungszeugnis persönlich beim Bürgeramt Mitte oder bei den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd beantragen. Wir geben den Antrag für Sie weiter ans Bundesamt für Justiz. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit dadurch verlängert.
Bringen Sie bitte Folgendes bei der Antragsstellung mit:
- Ihren Pass oder Personalausweis
- Die Gebühr (bar oder EC-Karte; Kreditkartenzahlung ist nicht möglich)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um ein Führungszeugnis zu beantragen.
FAQs
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 Euro.
Wenn Sie das Führungszeugnis für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, einer Behörde oder im Rahmen eines Freiwilligendienstes benötigen, entfällt die Gebühr. Auch Menschen, die z.B. ALG II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG beziehen, können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Nein, das Führungszeugnis muss persönlich beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist gesetzlich nicht zugelassen.
Ausnahme: Bei Minderjährigen zwischen 14 und 17 Jahren kann das Führungszeugnis sowohl von den Eltern als auch von den Minderjährigen selbst beantragt werden.
Für die Beantragung auf Erteilung eines Erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle, welche das Erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese Bestätigung muss klarstellen, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Ein Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Für Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren können entweder die Eltern oder die Minderjährigen selbst das Führungszeugnis beantragen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Allgemeinen 7 bis 10 Werktage. Das Führungszeugnis wird per Post verschickt.
Wenn die beantragende Person keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, sondern die eines anderen EU-Mitgliedsstaates, verlängert sich die Bearbeitungsdauer auf ca. 20 Arbeitstage. Da das Führungszeugnis durch eine externe Stelle (Bundesamt für Justiz) erstellt wird, können wir hierfür keine Gewähr übernehmen.