Leihgeräte und Lehrerdienstgeräte

Digitales Unterrichten ist nur dann sinnvoll, wenn Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer über die notwendige Technik verfügen. Aus diesem Grund wurden verschiedene Programme vonseiten des Bundes und des Freistaates angestoßen, um Geräte zum Verleih zu beschaffen. Die Stadt Nürnberg hat die staatlichen Programme jeweils um erhebliche eigene Mittel ergänzt.


Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler

Seit September 2020 wurden über 10.000 iPads an die Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg gebracht. Diese können in Zeiten von Schulschließungen, während einer Quarantäne oder natürlich auch im Rahmen von Schulprojekten an Schülerinnen und Schüler verliehen werden. Sofern nicht dafür benötigt stehen sie zur Nutzung im Unterricht zur Verfügung.

Der Verleih wird direkt an den Schulen organisiert, bei Bedarf bitte direkt dort anfragen. Das Ausleihen von Geräten erfolgt unentgeltlich, nur ein Leihvertrag ist abzuschließen.

Für Schulen: Eine Vorlage für einen Leihvertrag finden Sie hier zum Download.

Bitte beachten Sie: An einigen Schulen stellen auch Fördervereine Geräte zur Verfügung, hier kann der Verleih anders geregelt sein. Bitte jeweils dort informieren.

Support

Was tun bei Defekten und/oder Verlust?

Sollte einmal ein Gerät nicht mehr funktionieren oder vielleicht Zubehör nicht mehr auffindbar sein, bitten wir Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte, Kontakt direkt mit der Schule aufzunehmen.

  • Gerät geht nicht mehr? Vielleicht nur ein Software-Problem. Unser Team der Schul-IT kann sich meist schnell und per digitalem Fernzugriff darum kümmern.
  • Gerät kaputt? Bitte unbedingt mit der Schule sprechen! Am einfachsten ist es natürlich, wenn die Haftpflichtversicherung auch geliehene Sachen beinhaltet. Wenn nicht, findet sich gemeinsam eine Lösung.
  • Ladekabel, Adapter oder Stift verloren? Bitte wenn möglich selbst kaufen und an die Schule bringen. Selbst Original-Zubehör ist mittlerweile relativ günstig verfügbar - das Prozedere für eine Schadensfallmeldung und Rechnungstellung hingegen sehr aufwändig.

Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer

Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde auch ein Förderprogramm für Lehrerdienstgeräte beschlossen. Die Stadt Nürnberg unterstützt die Lehrkräfte an ihren Schulen besonders und hat ein von der Förderung leicht abweichendes Konzept erarbeitet (Details s. Download unten). Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Alle Lehrkräfte mit mindestens 6 Wochenstunden erhalten ein Gerät (nicht nur 2/3).
  • Für alle anderen sowie sonstiges pädagogisches Personal stehen "Pool-Geräte" zur übergangsweisen Nutzung zur Verfügung.
  • Es gibt drei Gerätetypen zur Auswahl, die technisch-pädagogisch vorab ausführlich geprüft und getestet wurden: ein Windows-Convertible, ein Windows-Detachable und ein iOS-Gerät.
  • Das Team Digitale Schule ist zuständig für Beschaffung, Administration und Support. Das heißt, die Lehrkräfte erhalten ein gemanagtes Gerät und können sich bei Problemen an einen Helpdesk wenden.
  • Die Geräte werden als Dauerleihgabe personalisiert ausgegeben und können in der schulischen M365-Welt voll genutzt werden (siehe hierzu auch unsere Informationen zu FWU und M365).
  • In allen pädagogisch genutzten Räumen werden Dockingstations aufgebaut, die mit allen drei Gerätetypen kompatibel sind. Somit können die Geräte sowohl per WLAN und Casting als auch kabelgebunden im Unterricht genutzt werden.

Das Nürnberger Konzept

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 03.03.2021 das Konzept des Teams Digitale Schule beschlossen.

Alle Informationen finden Sie beim TOP Ö10.1 unter:

Bitte beachten Sie: Auf der Pressekonferenz des Staatsministeriums am 12.01.2021 hat der Kultusminister Hr. Prof. Dr. Piazolo bekanntgegeben, dass "ab sofort Lehrer-Dienstgeräte gekauft werden können".

Um Missverständnisse zu vermeiden hier nochmals der Hinweis: Damit ist nicht der Kauf direkt durch die Lehrkräfte gemeint! Die Geräte werden durch die Sachaufwandsträger beschafft und zur Verfügung gestellt, auf eigene Kosten beschaffte Geräte sind nicht erstattungsfähig.


Förderhinweis

Die Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie die Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer werden gefördert aus staatlichen Leistungen des Bundes, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, sowie aus staatlichen Leistungen durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Die Stadt Nürnberg ergänzt diese Fördermittel um eigene Investitionen im Rahmen der schulischen IT-Strategie, um eine bestmögliche Ausstattung der Schulen sowie der Schulfamilie zu gewährleisten.

DigitalPakt Schule: Bildmarke Querformat

Kultusministerium Bayern

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