Die Richtlinie der Europäischen Union (2014/55/EU) verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie erging an die Europäische Normierungsorganisation (CEN) der Auftrag, eine einheitliche europäische Norm (EN 16931) für elektronische Rechnungen zu entwickeln.
In Deutschland sind aufgrund des föderativen Staatsaufbaus der Bund und die 16 Länder dafür verantwortlich, die EU-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. In Bayern ist die Bayerische E-Government-Verordnung zur E-Rechnung (BayEGovV) die maßgebliche Rechtsgrundlage.